Zwei Einbrüche

In Dormagen kam es am vergangenen Mittwoch zu zwei Wohnungseinbrüchen. Im Zeitraum von 18 bis 21 Uhr verschafften sich Unbekannte durch Aufhebeln eines Fensters und einer Tür Zutritt zu einem Einfamilienhaus an der Heerstraße. Ob die Einbrecher Beute machten, ist Bestandteil der Ermittlungen. Beute machten Diebe bei einem Wohnungseinbruch „An der Langenfuhr“. Zwischen
18 und 21.45 Uhr hebelten sie die Balkontür einer Wohnung auf und entwendeten anschließend eine Handtasche sowie eine Geldbörse. Das Kriminalkommissariat 14 übernahm in beiden Fällen die Ermittlungen. Es werden Zeugen gesucht. Wer sachdienliche Angaben machen kann, wird gebeten, sich mit der Polizei unter Tel. 02131/30 00 in Verbindung zu setzen. (md/av)

Kunstkurse in der VHS

Die Volkshochschule (VHS) bietet zwei Kurse für interessierte Künstler an. Im Kursus „Nature Sketching – mit Stift und Pinsel auf Entdeckungsreise. Ein Werkstattkurs für Beginnende und Fortgeschrittene“ geht es darum, sich von der Natur inspirieren zu lassen. Teilnehmer können ihrer Kreativität freien Lauf lassen und ihre Ideen mit Bleistift, Kuli und Feder oder auch mit Tusche und Aquarellfarbe umsetzen. Bei gutem Wetter findet der Kursus draußen in der Natur statt, ansonsten dienen mitgebrachte Naturelemente wie Zweige, Blumen oder Früchte als Inspirationsquelle. Er findet dienstags am 16. und 30. April, am 7., 14. und 28. Mai sowie am 11. Juni jeweils von 18.45 bis 21 Uhr in der VHS, Langemarkstraße 1-3, statt. Die Anmeldung kostet 97,20 Euro und ist noch bis Dienstag, 2. April, möglich. Der zweite Kursus heißt „Aquarell für Einsteiger“ und bietet Teilnehmern die Möglichkeit, die Grundtechniken der Aquarellmalerei kennenzulernen. Es werden einfache Motive gemalt und mit verschiedenen Farbfeldern experimentiert. Teilnehmer treffen sich montags am 6., 13. und 27. Mai sowie am 3. und 10. Juni im Familienzentrum Sonnenhaus in Rommerskirchen, Giller Straße 2a. Die Anmeldung zum Kursus kostet 81 Euro und ist noch bis Montag, 22. April ,möglich. Alle Infos zur Anmeldung und benötigten Materialen finden sich online auf vhsdormagen.de und unter Tel. 02133/25 74 58. (md/av)

Pedelec am Simulator testen

Die Verkehrssicherheitsberatung der Polizei des Rhein-Kreises Neuss lädt zu ihrem Informationsstand zum Start der Radsaison ein. Am Donnerstag, 4. April, sind die Experten von 11 bis 14 Uhr auf dem am Herrenweg gelegenen Parkplatz „Am Rheintor“ in Zons anzutreffen. Die Verkehrssicherheitsberater der Polizei geben Tipps, damit einem sicheren Start in die neue Radsaison nichts im Wege steht. Hierbei geht es nicht nur um das verkehrssichere Fahrrad, sondern auch um die richtige Ausrüstung für eine gelungene Radtour oder den täglichen Weg mit dem Fahrrad. Auch weiterhin erfreuen sich das Pedelec und E-Bike an Beliebtheit. Die Räder mit eingebautem Rückenwind werden mittlerweile häufiger verkauft als Räder ohne jegliche Motorunterstützung. Deshalb wird am Infostand der Fachberater die Möglichkeit bestehen, mit einem Pedelec-Simulator zu fahren. Dort können nicht nur ohne jedes Risiko die Geschwindigkeit und der Bremsweg eines Pedelecs getestet werden, es gibt auch zahlreiche Informationen für Neueinsteiger oder Besitzer rund um das Thema. Die Polizei des Rhein-Kreises Neuss bietet zudem gemeinsam mit einigen Kooperationspartnern Fahrsicherheitstrainings für Pedelec-Fahrende an. Interessierte sprechen die Kollegen der Verkehrssicherheitsberatung vor Ort einfach an.​ (md/av)

Arbeiten in Römer Therme

Aufgrund von Revisionsarbeiten hat die Römer Therme von Dienstag, 2. April, bis Sonntag, 21. April, geschlossen. In dieser Zeit werden umfangreiche Arbeiten an der Technik und den Gebäuden durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Renovierung der Fliesen im und am Sportbecken. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Sicherheit und Qualität der Römer Therme zu gewährleisten. An den derzeitigen Osterfeiertagen hat das Bad am Ostersamstag, 30. März, und Ostermontag, 1. April, jeweils von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Ab Montag, 22. April, hat das beliebte Ganzjahresfreibad wie gewohnt wieder geöffnet. Die regulären Öffnungszeiten sind montags von 11 bis 19 Uhr, dienstags bis freitags von 6 bis 19 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 16 Uhr. (md/av)

Zeugen gesucht

In Horrem kam es in den vergangenen Tagen zu zwei Wohnungseinbrüchen an der Kollwitzstraße und der Straße „Am Rath“. Ermittler suchen nun Zeugen, die Hinweise auf die Täter geben können. Während ein Unbekannter in der Zeit vom 11. März bis zum 25. März an der Kollwitzstraße erfolglos versucht hat, das Fenster einer Erdgeschosswohnung aufzuhebeln, erbeutete ein Einbrecher in der Zeit vom 20. März bis zum 25. März in einer Parterrewohnung an der Straße „Am Rath“ Goldschmuck, nachdem es ihm gelungen war, die Balkontür aufzuhebeln. Zeugen werden gebeten, sich unter Tel. 02131/30 00 beim Kriminalkommissariat 14 zu melden. (md/av)

Besondere Vorschriften für die Kar- und Ostertage

Das Kreisordnungsamt informiert darüber, dass an den Kar- und Ostertagen besondere Vorschriften gelten. Betroffen sind öffentliche Veranstaltungen sowie Ladenöffnungszeiten.
Der Karfreitag, 29. März, unterliegt als stiller Feiertag einem besonderen Schutz. Nicht erlaubt sind daher am Karfreitag von 5 Uhr bis Karsamstag, 30. März, um 6 Uhr Märkte – dazu gehören auch Trödelmärkte und private Automärkte – oder gewerbliche Ausstellungen. Lediglich Großmärkte dürfen am Karsamstag bereits ab 3 Uhr stattfinden. Untersagt sind am Karfreitag auch nicht-öffentliche unterhaltende Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen, Theater- und Musikaufführungen, Filmvorführungen und Vorträge während der Hauptzeit des Gottesdienstes sowie sportliche Wettkämpfe und Volksfeste. Zudem muss auf den Betrieb von Spielhallen, die gewerbliche Annahme von Wetten, musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen in Gaststätten sowie andere der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen verzichtet werden. Am Gründonnerstag, 28. März, ist Tanz ab 18 Uhr verboten. „Auch bei anderen Veranstaltungen sollte auf den Sinn des Feiertags Rücksicht genommen werden“, empfiehlt das Kreisordnungsamt. Im Übrigen gelten Karfreitag die allgemeinen Regeln für den Schutz der Sonn- und Feiertage. So müssen auch die gewerblichen Vorschriften über die sonntägliche Ruhe im Handwerk, im Fabrikations-, Handels- und Reisegewerbe eingehalten werden. Nach dem Ladenöffnungsgesetz dürfen Karfreitag und Ostersonntag (29. und 31. März) Geschäfte, deren Angebot überwiegend aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht, fünf Stunden geöffnet sein. Am Ostermontag, 1. April, müssen diese Verkaufsstellen geschlossen bleiben. Eine Ausnahme stellen landwirtschaftliche Betriebe dar. Sie dürfen zum Verkauf von selbst erzeugten Produkten an allen Sonn- und Feiertagen jeweils für die Dauer von fünf Stunden öffnen. (md/av)

Einbruch an Nettergasse

An der Nettergasse in Dormagen kam es am vergangenen Mittwoch zwischen 10.20 und 11.27 Uhr zu einem Einbruch. Die Einbrecher gelangten über ein Fenster in die Wohnung. Es wurden mehrere Räume durchwühlt. Nach ersten Erkenntnissen wurde nichts entwendet. Das Kriminalkommissariat 14 hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen. Wer sachdienliche Angaben machen kann, wird gebeten, sich mit der Polizei unter Tel. 02131/30 00 in Verbindung zu setzen. (md/av)