Seit vergangenen Dienstag liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Kreis Neuss unter dem Schwellenwert von 100. Damit wird die Corona-Bundesnotbremse ab Pfingstmontag, 24. Mai, 0 Uhr, aufgehoben. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, mit der in Dormagen einige Lockerungen in Kraft treten
Ausgangsbeschränkungen: Die Ausgangsbeschränkungen sind aufgehoben.
Kontaktbeschränkungen: Es sind Treffen von einem Hausstand plus einer Person oder bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht. Vollständig Geimpfte und Genesene werden ebenfalls nicht mitgezählt.
Einzelhandel: Alle Geschäfte dürfen öffnen. Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung zählen, dürfen eine begrenzte Anzahl an Kunden mit negativem Schnelltest und ohne Terminbuchung einlassen.
Gastronomie: Der Betrieb von Außengastronomie ist mit negativem Testergebnis sowie für vollständig Geimpfte und Genesene zulässig. Genesene müssen einen Genesenen-Nachweis des Rhein-Kreises Neuss vorweisen.
Beherbergung: Private Übernachtungen in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und in Hotels sind mit negativem Testergebnis zulässig.
Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen sind unter strengen Auflagen wieder ohne Schnelltest erlaubt. Körpernahe Dienstleistungen, bei denen nicht oder nicht dauerhaft ein Mund-Nasenschutz getragen werden kann (zum Beispiel bei Gesichtsbehandlungen und einer Rasur), sind nur mit negativem Testergebnis zulässig.
Sport: Kontaktloser Sport im Freien ist mit bis zu 20 Personen erlaubt. Kontaktsport im Freien in Gruppen ist analog zur Kontaktbeschränkung erlaubt. Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Freibäder dürfen zur Sportausübung mit negativem Testergebnis besucht werden (Liegewiesen zum Beispiel bleiben geschlossen).
Freizeit: Kleinere Außeneinrichtungen wie Minigolfanlagen und Kletterparks dürfen öffnen. Voraussetzung für den Besuch ist ein negatives Testergebnis. Der Tierpark im Tannenbusch bleibt weiterhin geöffnet. Vor dem Besuch muss online unter https://www.eventbrite.de/e/ticket-fur-tannenbusch-tickets-103311062168 ein Ticket gebucht werden.
Maskenpflicht: Die Maskenpflicht in der Zonser Altstadt an den Wochenenden und an den Bahnhöfen gilt weiter. In Bus und Bahn müssen Fahrgäste eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Das Kontroll- und Servicepersonal darf OP-Masken verwenden. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keine Maske tragen.
Geimpft/Genesen/Schnelltests: Wer schon seit mindestens zwei Wochen vollständig geimpft ist, für den wird es einfach. Geimpfte müssen einfach nur ihren gelben Impfpass oder eine entsprechende Bescheinigung des Impfzentrums vorzeigen. Wer schon eine Corona-Infektion hinter sich hat, benötigt den Nachweis für einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt, in Papier- oder in digitaler Form. Nach sechs Monaten entfällt der Status als Genesener. Wer beides nicht vorweisen kann, für den gilt die Pflicht zum Schnelltest. Bescheinigungen über einen höchstens 48 Stunden alten, negativen Schnelltest werden akzeptiert, zum Beispiel aus kommunalen Testzentren oder Apotheken. Das ist neu, denn bisher war das Testergebnis nur 24 Stunden lang gültig. (-oli/md)