Das gilt ab Montag

Bund und Länder haben am vergangenen Mittwoch Kontaktbeschränkungen und Schließungen beschlossen, die am Montag, 2. November, deutschlandweit in Kraft treten und bis zum 30. November Gültigkeit haben. Die einzelnen Maßnahmen im Überblick:
1. In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige aus zwei Haushalten treffen, insgesamt jedoch maximal 10 Personen

2. Alle Bürger sind aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige Zwecke  – zum Beispiel Dienstreisen – und ausdrücklich nicht für touristische Nutzung zur Verfügung gestellt.

3. Folgende Freizeiteinrichtungen werden geschlossen

  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Kunstausstellungen, Galerien, öffentliche oder private Kultureinrichtungen
  • Burgen, Schlösser, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen
  • Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • Zoologische Gärten und Tierparks
  • der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
Zulässig sind dagegen der Betrieb von Autokinos, Autotheatern und ähnlichen Einrichtungen, wenn der Abstand zwischen den Fahrzeugen mindestens 1,5 Meter beträgt.

4. Gastronomiebetriebe sowie Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

5. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

6. Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.

Auskunft zu den Auflagen und Regelungen für einzelne Branchen erteilt auch das Ordnungsamt der Stadt Dormagen unter Tel. 02133/257-888. (md/-oli)