2. Alle Bürger sind aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige Zwecke – zum Beispiel Dienstreisen – und ausdrücklich nicht für touristische Nutzung zur Verfügung gestellt.
3. Folgende Freizeiteinrichtungen werden geschlossen:
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Kunstausstellungen, Galerien, öffentliche oder private Kultureinrichtungen
- Burgen, Schlösser, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
- Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen
- Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen
- Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
- Zoologische Gärten und Tierparks
- der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
4. Gastronomiebetriebe sowie Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
5. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
Auskunft zu den Auflagen und Regelungen für einzelne Branchen erteilt auch das Ordnungsamt der Stadt Dormagen unter Tel. 02133/257-888. (md/-oli)