Noch 26 Infizierte in Dormagen

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 298 Personen (Vortag 317) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 18 (20) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 26 (27) Infizierte, in Rommerskirchen ist es unverändert ein Infizierter. Bisher sind 349 Menschen an den Folgen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 verstorben. Kreisweit haben bisher insgesamt 128.011 Personen (128.011) im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 76.445 (75.072) die Zweitimpfung gegen das Corona-Virus erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 16,6 (15,3). Er liegt seit dem 10. Juni konstant unter 20. Unter den im Kreisgebiet aktuell Infizierten Personen ist bei 200 Fällen (211) die britische Viruslinie B.1.1.7, bei drei Fällen (2) die brasilianische Viruslinie B.1.1.28.1 und bei jeweils einem Fall (jeweils 1) die südafrikanische Viruslinie B.1.351 und die indische Viruslinie B.1.617.2 nachgewiesen worden. Dabei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Aktuell sind 376 Personen (395) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne. (md/-oli)

Speed-Dating mit Gröhe

Speed-Dating ist eine um 1998 in den USA entworfene Methode neue Partner zu finden. Hermann Gröhe bietet die Chance, einen zuverlässigen, politischen Partner zu finden. Exklusiv stellt sich der CDU-Bundestagsabgeordnete in einem lockeren Gespräch allen Fragen. Im Zehn-Minuten-Takt wird das Signal zum Sitzplatzwechsel für Gröhe gegeben, damit möglichst viele, kurzweilige Debatings (Debatten) mit ihm stattfinden können. Die CDU Dormagen lädt für Samstag, 26. Juni, von 11 bis 13 Uhr vor dem Historischen Rathaus alle Interessierten, vor allem Erst- und Jungwähler, ein, um Gröhe politische und persönliche Fragen zu stellen, ihn als Mensch „quasi hautnah“ und unverfälscht zu erleben. Aufgrund der geltenden Corona-Schutzverordnung wird um Anmeldung per E-Mail an speeddating@cdu-dormagen.de oder unter Tel. 02133/4 59 29 gebeten. Ohne Voranmeldung werden die Kontaktdaten vor Ort erfasst. Für eine kleine Erfrischung vor Ort ist mit kostenlosen Kaltgetränken gesorgt. (md/-oli)

Straßenrennen mit Folgen

Am Dienstag, 8. Juni, meldeten Zeugen der Polizei gegen 19 Uhr einen grauen Daimler, der in Rheinfeld mehrfach mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit die Straße „Oberster Monheimer Weg“ von der Rheinfelder Straße aus kommend bis zur dortigen Kläranlage befuhr. Polizeibeamte machten sich umgehend auf den Weg. Die drei Fahrzeuginsassen im Alter von 18, 19 und 20 Jahren hatten offenbar zwischenzeitlich das Auto gewechselt – allerdings nicht die Kennzeichen. Diese montierten sie kurzerhand an den blauen BMW, mit dem sie dann in Richtung Rheinfelder Straße davonfuhren.

Auf der Kreisstraße 18 (Fahrtrichtung Hackenbroich) konnten die Ordnungshüter das Trio anhalten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Kennzeichen in der Tat zum BMW gehörten. Gemeinsam suchte man den abgestellten Daimler auf, der nach Aussage des Fahrers sein eigener war. Den 19-Jährigen aus Dormagen erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Straßenrennens. Darüber hinaus werden ihm ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, eine Straftat nach der Abgabenordnung sowie Urkundenfälschung vorgeworfen. Der BMW wies zudem technische Veränderungen auf und wurde sichergestellt, ebenso wie der Führerschein des jungen Fahrers. (md/-oli)

Erstmals wieder unter 20

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 372 Personen (Vortag 405) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 23 (31) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen sind 39 (42) Menschen mit dem SARS-CoV-2 infiziert, in Rommerskirchen sind es 2 (3). Kreisweit haben bisher unverändert 127.946 Personen im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 68.070 (66.450) die Zweitimpfung gegen das Corona-Virus erhalten. Zurzeit sind 283 Personen (Vortag: 500) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt.

Der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 19,3 (22,8). Unter den im Kreisgebiet aktuell infizierten Personen ist bei 255 Fällen (296) die britische Viruslinie B.1.1.7 und bei unverändert einem Fall die brasilianische Viruslinie B.1.1.28.1 nachgewiesen. Insgesamt wurden im Rhein-Kreis Neuss seit Pandemie-Beginn 18.116 (18.147) Infektionen mit dem SARS-CoV-2 bestätigt. Aufgrund einer statistischen Bereinigung (beispielsweise aufgrund von Wohnort-Abweichungen) von insgesamt 50 Alt-Fällen seit März weicht die Zahl der Gesamtinfektionen von der des Vortages ab. (md/-oli)

Das gilt ab Freitag

Seit dem 4. Juni – und damit seit fünf Werktagen in Folge – liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Kreis Neuss unter dem Schwellenwert von 35 (heute 22,8). Damit gelten im Kreisgebiet ab Freitag, 11. Juni, Beginn ist in der Nacht von Donnerstag auf Freitag um Mitternacht, die Regelungen der Inzidenzstufe 1 der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.

Allgemeine Kontaktbeschränkung: Erlaubt sind im öffentlichen Raum Treffen von einer unbegrenzten Personenzahl aus maximal fünf Haushalten. Bis zu 100 Personen aus einer unbegrenzten Zahl an Haushalten dürfen zusammenkommen, wenn alle einen Negativtest haben. Immunisierte Personen (vollständig Geimpfte und Genesene) dürfen in beiden Fällen zusätzlich teilnehmen. Bei Treffen von ausschließlich vollständig Geimpften oder Genesenen sowie der Nutzung von Spielplätzen durch Kinder gibt es keine Personenbegrenzung.

Private Veranstaltungen und Partys: Private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 250 Gästen und ohne Negativtest zulässig, in Innenräumen mit bis zu 100 Gästen mit Negativtest. Partys sind im Freien mit höchstens 100 Gästen zulässig, im Innenbereich mit höchstens 50 Gästen. Bei Partys ist ein Negativtest erforderlich, der Mindestabstand darf unterschritten werden.

Bildungsangebote außerhalb von Schulen: Erlaubt ist Präsenzunterricht in Innenräumen ohne eine Begrenzung der Personenzahl und ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan. Wenn die Landesinzidenz auch seit mindestens fünf Werktagen unter 35 liegt, ist kein Negativtest erforderlich. Dies kann ab morgen (10. Juni) der Fall sein. Am festen Sitzplatz muss keine Maske getragen werden. Musikunterricht ist in Innenräumen mit Gesang und Blasinstrumenten für höchsten 10 Personen zulässig.

Kinder- und Jugendarbeit: Zulässig sind Gruppenangebote in Innenräumen mit 30 jungen Menschen, im Freien mit 50. Es besteht keine Maskenpflicht oder Altersbegrenzung, ein Negativtest ist nicht mehr erforderlich. Ferienangebote und Ferienreisen sind ebenfalls ohne Negativtest möglich.

Kultur: Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten, Bibliotheken und ähnlichen Kultureinrichtungen sowie die Durchführung von Konzerten und Aufführungen in und von Theatern, Opern und Konzerthäusern sowie Kinos ist unter den in der Verordnung definierten Voraussetzungen grundsätzlich wieder erlaubt. In Innenräumen und im Freien gilt eine Obergrenze von höchstens 1.000 Personen. Es sind zwingend ein Sitzplan im Schachbrettmuster sowie ein vorheriger Negativtest erforderlich. Bei weniger als 200 teilnehmenden Personen entfällt die Testpflicht.

Sport: Kontaktfreier Sport ist ohne Personenbegrenzung erlaubt. Kontaktsport ist im Freien und Innenräumen mit bis zu 100 Personen bei Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgung erlaubt. In Innenräumen (inklusive Fitnessstudios) ist auch bei kontaktfreiem Sport die Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgung erforderlich. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls seit mindestens 5 Werktagen unter 35 liegt, ist kein Negativtest erforderlich. Dies kann ab morgen (10. Juni) der Fall sein. Im Freien sind bis zu 1.000 Zuschauer ohne Negativtest, in Innenräumen bis zu 1.000 Zuschauer mit Negativtest zugelassen. Die Kapazität darf jeweils bis zu 33 Prozent ausgelastet sein und es ist ein Sitzplan im Schachbrettmuster erforderlich.

Einzelhandel: Geöffnet ohne Pflicht zur Terminvereinbarung und ohne Negativtest. Erlaubt ist ein Kunde pro 10 Quadratmeter. Es zu den Geschäften der Grundversorgung keine Unterscheidung mehr.

Gastronomie: Zulässig ist die Öffnung im Innen- und Außenbereich mit Platzpflicht. Es ist kein Negativtest mehr erforderlich. Mindestabstände zwischen Tischen dürfen unterschritten werden, wenn eine bauliche Abtrennung zwischen den Tischen (zum Beispiel Plexiglasscheibe) vorhanden ist.

Freizeit- und Vergnügungsstätten: Bäder, Saunen und Indoorspielplätze dürfen mit Personenbegrenzung und Negativtest öffnen. In Freibädern entfällt die Testpflicht. Erlaubt ist weiter die Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen wie Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Negativtest. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichem sind im Innen- und Außenbereich mit Negativtest möglich. Freizeitparks und Spielbanken dürfen ebenfalls mit Negativtest öffnen. Die Öffnung von Clubs- und Diskotheken ist im Außenbereich für bis zu 100 Personen mit Negativtest zulässig.

Beherbergung/Tourismus: Übernachtungen sind mit voller gastronomischer Versorgung möglich. Ein Negativtest ist erforderlich. Bei mehrtägigem Aufenthalt muss dieser alle drei Tage vorgelegt werden. Busreisen sind mit Negativtest auf eine Kapazitätsbegrenzung von 60 Prozent begrenzt, falls nicht ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen. Wenn alle Teilnehmer einer Busreise aus  Regionen der Inzidenzstufe 1 kommen, entfällt dort die Kapazitätsbegrenzung. Auf Campingplätzen ist das Übernachten in Zelten möglich.

Messen und Märkte: Messen und Ausstellungen sind mit einer Begrenzung auf einen Besucher pro 7 Quadratmeter der für Besucher zugänglichen Fläche sowie eines der unteren Gesundheitsbehörde vorab vorzulegenden Hygienekonzeptes zulässig. In geschlossenen Räumen ist ein Negativtest erforderlich. Für Jahr- und Spezialmärkte besteht keine Testpflicht. Mit Negativtest sind auch Kirmeselemente möglich.

Tagungen und Kongresse: Zulässig im Innen- und Außenbereich mit höchstens 1.000 Teilnehmern und Negativtest. Im Außenbereich ist bei bis zu 500 Teilnehmern kein Negativtest erforderlich.

Allgemein gilt: Vollständig Geimpfte und Genesene sind den negativ getesteten Personen in allen Bereichen gleichgestellt. Als vollständig Geimpft gilt auch ein Genesener mit einer Impfdosis. Negativtests sind nur von zugelassenen Schnellteststellen sowie Arbeitgeber- und Schultestungen mit entsprechendem Nachweis gültig und dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Selbsttests sind nicht zulässig. Kinder bis zum Schuleintritt sind von einer Testerfordernis ausgenommen. Sowohl für Genesene als auch für Geimpfte haben die allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln wie das Tragen einer Maske oder Einhalten von Abständen weiterhin Bestand. Eine Übersicht über die in NRW gültigen Corona-Schutzregeln ist online auf https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw zu finden. (md/-oli)

Inzidenz runter auf 25,5

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 426 Personen (Vortag 455) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 42 (45) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es aktuell 55 Infizierte (62), in Rommerskirchen sind es 5 (7). Bisher haben kreisweit unverändert 127.854 Personen im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 63.044 (61.250) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 25,5 (28,1) und damit den vierten Werktage in Folge unter dem Schwellenwert von 35. Unter den im Kreisgebiet aktuell Infizierten ist bei 321 Fällen (327) die britische Viruslinie B.1.1.7 und bei einem Fall (1) die brasilianische Viruslinie B.1.1.28.1 nachgewiesen. Aktuell sind 505 Personen (566) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Nur noch 62 Infizierte in Dormagen

Ein 76-jähriger Mann aus Jüchen und ein 74-jähriger Mann aus Neuss sind in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer im Rhein-Kreis Neuss auf 347 gestiegen. Aktuell ist kreisweit bei 455 Personen (Vortag 475) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 45 (50) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 62 (69) Infizierte, in Rommerskirchen sind es 7 (8). Bisher haben im Kreisgebiet unverändert 127.846 Personen im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 61.250 (57.988) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 28,1 (29,0) und damit den dritten Werktage in Folge unter dem Schwellenwert von 35. Unter den im Kreisgebiet aktuell mit dem Coronavirus infizierten Personen ist bei 327 Fällen (338) die britische Viruslinie B.1.1.7 und bei einem Fall (1) die brasilianische Viruslinie B.1.1.28.1 nachgewiesen. Dabei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Aktuell sind kreisweit 566 Personen (668) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtesin Quarantäne. (md/-oli)