Kreisweit 267 Quarantänefälle

Ein 55-jähriger Mann aus Neuss ist in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer kreisweit auf 356 gestiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 117 Personen (Vortag 105) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich drei (drei) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 14 (elf) Infizierte, in Rommerskirchen sind es drei (drei). Bisher haben kreisweit 138.337 Personen (136.639) im Impfzentrum in Neuss und durch den mobilen Impfdienst des Kreises eine Impfung und 122.596 (122.383) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 9,1 (9,3). Damit gilt für den Kreis weiter die Inzidenzstufe 0 der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Unter den im Kreisgebiet aktuell infizierten Personen ist bei 42 Fällen (43) die Alpha-Variante, bei einem Fall (einer) die Beta-Variante und bei 43 Fällen (37) die Delta-Variante nachgewiesen. Hierbei gibt es nachwievor keinen Hot-Spot. Aktuell sind 267 Personen (232) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Delta: 37 von 105

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 105 Personen (Vortag 93) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich drei (drei) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es aktuell elf Infizierte (zehn), in Rommerskirchen sind es drei (eins). Bisher haben kreisweit 136.639 Personen (135.657) im Impfzentrum am Hammfelddamm in Neuss und durch den mobilen Impfdienst des Rhein-Kreises Neuss eine Impfung und 122.383 (121.831) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 9,3 (9,7). Damit gilt für das Kreisgebiet weiter die Inzidenzstufe 0 der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Unter den im Kreisgebiet aktuell infizierten Personen ist bei 43 Fällen (43) die Alpha-Variante, bei einem Fall (eins) die Beta-Variante und bei 37 Fällen (34) die Delta-Variante nachgewiesen. Dabei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Aktuell sind 232 Personen (235) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Inzidenz wieder gesunken

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 93 Personen (Vortag 99) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich drei (vier) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es derzeit zehn Infizierte (zwölf), in Rommerskirchen ist es eine infizierte Person (zwei). Bisher haben kreisweit insgesamt 135.657 Personen (135.057) im Impfzentrum des Rhein-Kreises in der Berufsschulturnhalle am Hammfelddamm in Neuss eine Impfung und 121.831 (120.016) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 9,7 (10,4). Es gilt für den Kreis weiterhin die Inzidenzstufe 0. Unter den im Kreisgebiet aktuell infizierten Personen ist bei 43 Fällen (48) die Alpha-Variante, bei einem Fall (einem) die Beta-Variante und bei 34 Fällen (33) die Delta-Variante nachgewiesen. Hierbei gibt es weiter keinen Hot-Spot. Aktuell sind 235 Personen (232) als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Inzidenz wieder über zehn

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 99 Personen (Vortag 102) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich vier (vier) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es aktuell zwölf Infizierte (13), in Rommerskirchen sind es zwei (zwei). Unverändert sind bisher kreisweit 355 Menschen in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Insgesamt haben bisher 135.057 Personen (134.613) im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 120.016 (118.269) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 10,4 (9,1). Wenn der Inzidenzwert drei Tage in Folge zwischen 10,0 und 34,9 liegt, tritt am übernächsten Tag wieder die Inzidenzstufe 1 der Corona-Schutzverordnung NRW mit ihren Regelungen in Kraft. Unter den im Kreisgebiet aktuell infizierten Personen ist bei 48 Fällen (49) die Alpha-Variante, bei einem Fall (einer) die Beta-Variante und bei 33 Fällen (29) die Delta-Variante nachgewiesen. Hierbei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Zurzeit sind 232 Personen (252) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (-oli/md)

Ohne Termin zur Impfung

Der Rhein-Kreis Neuss erweitert die Impfmöglichkeiten in seinem gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVN) betriebenen Impfzentrum in der Hammfeld-Halle am Kreisberufsbildungszentrum in Neuss. Ab sofort können Impfinteressierte zwischen 8 und 20 Uhr auch ohne Anmeldung ins Impfzentrum kommen und sich impfen lassen. Wer lieber vorplant, kann sich weiter zu einem der in den nächsten zwei Wochen noch zahlreichen freien Impftermine anmelden. Zum Einsatz kommen mRNA-Impfstoffe der Hersteller BioNTech und Moderna.

Terminbuchungen für die freien Termine sind über die Buchungsportale der KVN möglich: online auf www.116117.de oder unter Tel. (0800) 116 117 01. Berechtigt zur Anmeldung wie zur terminlosen Impfung sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 16 Jahren. Erforderliche Unterlagen für die Impfung sind: Personalausweis oder Reisepass, falls vorhanden der gelbe Impfausweis, möglichst in zweifacher Ausfertigung der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für eine mRNA-Impfung (Download auf www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum). Wer über keinen Drucker verfügt, erhält den Bogen auch vor Ort. (md/-oli)

Tretroller und Kinderfahrrad geklaut

In der Nacht von vergangenen Donnerstag auf den gestrigen Freitag informierte ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes gegen 0.15 Uhr die Polizei, als er bei seinem Rundgang an der Kreisstraße 12 (in Richtung Landstraße 380) einen ihn unbekannten Mann antraf und dieser nach Ansprache sofort flüchtete – und dabei einen Tretroller und einen Rucksack einfach zurückließ.
Die Polizisten stellten vor Ort den Roller sowie den Rucksack sicher. In dem Rucksack befand sich ein Bolzenschneider. Zudem lag etwa 20 Meter weiter ein Kinderfahrrad (Actimover figures), das die Beamten ebenfalls sicherstellten. Da es sich bei den beiden Fahrzeugen möglicherweise um Diebesgut handelt, sucht die Polizei nun die rechtmäßigen Eigentümer des Tretrollers und des Kinderfahrrads. Zudem werden Zeugen gesucht, die Hinweise auf den Tatverdächtigen geben können. Dieser soll etwa 25 Jahre alt und circa 175 Zentimeter groß gewesen sein. Er war dunkel gekleidet und trug auch eine dunkle Basecap. Sowohl mögliche Zeugen als auch die Besitzer der Fahrzeuge werden gebeten, sich unter Tel. 02131/300-0 beim Kriminalkommissariat 25 der Kriminalpolizei in Neuss zu melden. (md/-oli)

Das gilt ab morgen

Am morgigen Freitag, 9. Juli, tritt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Diese sieht eine neue „Inzidenzstufe 0“ für Kreise und kreisfreie Städte mit einer dauerhaften Sieben-Tages-Inzidenz unter 10 vor. Im Rhein-Kreis Neuss liegt der Wert seit dem 18. Juni unter diesem Schwellenwert. Damit gelten im Kreisgebiet ab morgen folgende Regelungen:

Allgemeine Kontaktbeschränkung: Für private Treffen im öffentlichen Raum gibt es keine Personenbegrenzungen. Das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern wird empfohlen.

Private Veranstaltungen und Partys: Bei privaten Veranstaltungen mehr als 50 Personen (einschließlich der Geimpften und Genesenen) ist ein Negativtest (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) erforderlich. Dann bestehen keine weiteren Beschränkungen. Ohne Test müssen die Mindestabstände und Maskenpflicht von allen Teilnehmern eingehalten werden. Bei Partys ist bei mehr als 50 Personen (einschließlich der Geimpften und Genesenen) ein Negativtest (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) erforderlich. Dann bestehen keine weiteren Beschränkungen. Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht von allen Teilnehmern eingehalten werden.

Große Veranstaltungen sind mit Vorlage eines Negativtests sämtlicher teilnehmenden Personen (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) erlaubt, da auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt.

Bildungsangebote außerhalb von Schulen: Es muss eine Kontaktnachverfolgung sichergestellt werden.

Kinder- und Jugendarbeit: Bei Ferienfreizeiten besteht einmalig zu Beginn des Angebotes die Verpflichtung zur Vorlage eines Negativtests (außer für vollständig Geimpfte und Genesene), bei Kinder- und Jugendreisen zusätzlich zum Ende des Angebotes.

Kultur: Bei kulturellen Veranstaltungen (zum Beispiel Theater, Kino, Konzert) besteht wahlweise die Pflicht zur Vorlage eines Negativtests (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) oder eines Sitzplans nach Schachbrettmuster. Ab 5.000 Zuschauern sind ein negatives Testergebnis sowie ein Hygienekonzept erforderlich. Für den Besuch von Museen gibt es keine Einschränkungen, es muss auch keine Maske getragen werden.

Sport: Die Sportausübung ist ohne Beschränkungen möglich. Veranstaltungen auf und in Sportanlagen sind mit mehr als 5.000 Zuschauern (einschließlich immunisierter Personen) nur mit Negativtestnachweis (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) und einem von der zuständigen Behörde genehmigten Hygienekonzept zulässig, das eine Begrenzung auf bis zu 25.000 Zuschauer, höchstens aber die Hälfte der regulären Zuschauerkapazität, sowie Vorgaben zur Maskenpflicht, Ticketpersonalisierung und so weiter vorsehen muss.

Einzelhandel: Da auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, entfällt die flächenmäßige Begrenzung. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.

Gastronomie: Es gibt keine Einschränkungen, solange der Mindestabstand zwischen Tischen oder eine bauliche Abtrennung (zum Beispiel Plexiglasscheibe) vorhanden ist, die eine Übertragung von Viren für den Tisch- und kompletten Sitzbereich verhindert. Bedienpersonal benötigt eine Maske oder ein maximal 48 Stunden altes negatives Testergebnis (außer vollständig Geimpfte und Genesene), hierbei ist ein dokumentierter Selbsttest zulässig.

Freizeit- und Vergnügungsstätten: Es gibt keine Beschränkungen. Da auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, besteht auch keine Pflicht zur Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgung. Der Betrieb von Clubs und Diskotheken ist auch in Innenräumen erlaubt, ein Hygienekonzept, die Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung sowie ein Negativtest (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) sind erforderlich.

Beherbergung/Tourismus: Es besteht die Pflicht zur Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgung. Bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10 am Tag des Reiseantritts besteht Testpflicht (außer für vollständig Geimpfte und Genesene).

Messen und Märkte: Da auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, gibt es keine Beschränkungen.

Tagungen und Kongresse: Es gibt keine Einschränkungen.

Maskenpflicht: In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 0 gilt die Maskenpflicht nur noch in Bereichen, auf deren Nutzung auch Personen, die noch kein Impfangebot wahrnehmen konnten, zwingend angewiesen sind, nämlich im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr samt Taxen und Schülerbeförderung, im Einzelhandel sowie in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen. Betreiber anderer Angebote und Einrichtungen können deren Nutzung allerdings weiterhin vom Tragen einer Maske abhängig machen. Beschäftigte mit einem besonders nahen Kundenkontakt wie die Erbringer körpernaher Dienstleistungen oder Servicekräfte in der Gastronomie müssen weiterhin eine Maske tragen oder über einen negativen Testnachweis verfügen.

Regelungen für Urlaubsrückkehrer: Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen Test durchführen. Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus.

Allgemein gilt: Vollständig Geimpfte und Genesene sind den negativ getesteten Personen in allen Bereichen gleichgestellt. Als vollständig Geimpft gilt auch ein Genesener mit einer Impfdosis. Negativtests sind nur von zugelassenen Schnellteststellen sowie Arbeitgeber- und Schultestungen mit entsprechendem Nachweis gültig und dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Übersicht über die Schnellteststellen im Rhein-Kreis Neuss ist unter www.rhein-kreis-neuss.de/schnelltest verfügbar. Kinder bis zum Schuleintritt sind von einem Testerfordernis ausgenommen. (md/-oli)