Im Rhein-Kreis Neuss ist – Stand Sonntagnachmittag, 21. Juni – bei 25 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Kreisweit sind 722 Personen bereits wieder von der Infektion genesen. Von den aktuell mit dem Virus infizierten Personen wohnen zehn in Neuss, fünf in Grevenbroich, fünf in Jüchen, drei in Korschenbroich und zwei in Meerbusch. Insgesamt wurden im Kreisgebiet somit 767 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Der Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt bei 2,7. Sollte dieser 50 erreichen, müssten wieder verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen werden. 4.115 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 132 Personen als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne. (md/-oli)
Autor: Oliver Baum
Zwei Infizierte in Dormagen
Im Rhein-Kreis Neuss ist bei 25 aktuell erkrankten Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Kreisweit sind 713 Personen sind bereits wieder von der Infektion genesen. Von den aktuell mit dem Virus infizierten Personen wohnen sieben in Neuss, sechs in Grevenbroich, je vier in Meerbusch und Jüchen sowie jeweils zwei in Dormagen und Korschenbroich. Unverändert sind bisher 20 Menschen an den Folgen der Erkrankung verstorben, wobei diese Personen überwiegend Vorerkrankungen hatten. Insgesamt wurden im Rhein-Kreis Neuss somit 758 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Der Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt bei 2,9. Sollte dieser 50 erreichen, müssten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen werden. 4.074 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 116 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)
Zwei Infizierte in Dormagen
Im Rhein-Kreis Neuss ist – Stand Sonntagnachmittag, 14. Juni – bei 25 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Kreisweit sind 710 Personen bereits wieder von der Infektion genesen. Von den aktuell mit dem SARS-Cov-2 Infizierten wohnen acht in Neuss, sechs in Grevenbroich, jeweils vier in Jüchen und Meerbusch, zwei in Dormagen und eine Person in Korschenbroich. Insgesamt wurden im Kreisgebiet somit 755 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Der Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt in den vergangenen sieben Tagen bei 2,9. Sollte dieser 50 erreichen, müssten wieder verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen werden. Insgesamt 4.045 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 123 Personen als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne. (md/-oli)
Weitere Lockerungen ab Montag
Ab Montag, 15. Juni, treten in Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Die Änderungen betreffen neben Erleichterungen für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel unter anderem Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 100 Zuschauern, die unter Auflagen insbesondere zur Rückverfolgung der Teilnehmer wieder möglich sind. Auch private Feste aus besonderen Anlässen wie beispielsweise Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern können mit maximal 50 Teilnehmern unter Auflagen zur Rückverfolgung und Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder stattfinden. Zudem können Bars sowie Wellnesseinrichtungen und Erlebnisbäder ihren Betrieb unter Auflagen wiederaufnehmen. „In Kraft bleiben allerdings die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr“, betonte Bürgermeister Erik Lierenfeld. Auch Großveranstaltungen bleiben bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.
Erleichterungen gelten indes für den Kontaktsport. Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien für Gruppen bis zu 30 Personen wieder zulässig. Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder stattfinden. „Die weiterhin positive Entwicklung des Infektionsgeschehens in NRW macht diese weiteren Lockerungen möglich“, erklärte der Verwaltungschef. Die Zahl der Neuinfektionen ist seit den ersten Öffnungen am 20. April um mehr als 75 Prozent zurückgegangen. „Diesen Trend zu verstetigen, ist unsere gemeinsame Aufgabe“, sagte Lierenfeld. Die Änderungen im Einzelnen:
Veranstaltungen
Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zur Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer. Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Zuschauern gelten erweitere Anforderungen. Diese sind nur in Abstimmung mit der entsprechenden Gesundheitsbehörde zulässig. Zudem bedürfen sie eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes. Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen kann bei Erstellung von Sitzplänen und Sicherstellung der Rückverfolgung der Teilnehmer die Abstandsregelung von 1,5 Meter entfallen. Das gilt auch für außerschulische Bildungsangebote oder kulturelle Veranstaltungen, wenn feste Sitzplätze gegeben sind. Die Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit sehen die Erfassung der Daten der Teilnehmer sowie die Erstellung eines Sitzplans vor, der erfasst, wo welche anwesende Person gegessen hat. Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Das gilt auch für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste.
Private Festveranstaltungen
Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter bleiben weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten für Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, die unter Auflagen wieder stattfinden können. Diese Festveranstaltungen sind mit höchstens 50 Teilnehmern möglich, wenn Hygieneregeln beachtet werden und die Teilnehmer im Sinne einer Rückverfolgung erfasst sind. Unter diesen Voraussetzungen kann etwa bei standesamtlichen Trauungen oder dem Zusammenkommen nach einer Beerdigung auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Diese Feiern können in abgetrennten Räumlichkeiten auch in gastronomischen Einrichtungen und Hotels wieder stattfinden.
Handel, Museen und Gastronomie
Erleichterungen gelten ab 15. Juni auch für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel. Diese wird von einer Person pro zehn Quadratmeter auf eine Person pro sieben Quadratmeter der Verkaufsfläche des Ladengeschäfts erweitert. Dies gilt auch für die Besucherbegrenzungen in Museen und Ausstellungen sowie in Zoos und Tierparks. Bars können nach den für die übrige Gastronomie geltenden Maßgaben für Hygiene- und Infektionsschutzstandards ihren Betrieb wiederaufnehmen. Clubs und Diskotheken bleiben hingegen weiterhin geschlossen. Auch Prostitutionstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bleibt der Betrieb weiterhin untersagt.
Erholungs- und Freizeiteinrichtungen
Das Gillen ist auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ab 15. Juni wieder möglich. Floh- und Trödelmärkte können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts stattfinden. Auch vorübergehende Freizeitparks aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zugelassen werden. Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können ihren Betrieb unter Auflagen der Hygiene- und Infektionsschutzstandards wiederaufnehmen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder. Die Nutzungsbegrenzung auf Bahnenschwimmbecken entfällt.
Sport
Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden. Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig. (md/-oli)
Nur noch 32 Infizierte kreisweit
Im Rhein-Kreis Neuss ist – Stand Sonntagnachmittag, 7. Juni – bei 32 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Kreisweit sind 690 Personen bereits wieder von der Infektion genesen. Von den aktuell mit dem SARS-Cov-2 Infizierten wohnen neun in Neuss, sieben in Dormagen, fünf in Grevenbroich, vier in Jüchen, jeweils drei in Kaarst und Meerbusch sowie eine Person in Korschenbroich. Unverändert sind bisher 20 Menschen kreisweit an den Folgen der Erkrankung – überwiegend Menschen mit Vorerkankungen – verstorben. Insgesamt wurden im Rhein-Kreis Neuss 742 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Der Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt bei 2,4. Sollte dieser 50 erreichen, müssten wieder verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie getroffen werden. Insgesamt 3.979 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 113 Personen als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne. (md/-oli)
99 Jahre Handballerfahrung
Saisonabbruch, Kurzarbeit, Ungewissheit über den Start der Spielzeit 2020/21 im September oder Oktober (mit oder ohne Zuschauer) – Auch die Handballer sind durch die Corona-Krise mächtig gebeutelt. Planungssicherheit gibt es derzeit kaum, dennoch haben die Verantwortlichen des Zweitligisten TSV Bayer Dormagen ihre Hausaufgaben gemacht. Die Kaderplanung ist abgeschlossen, Beginn der Saisonvorbereitung soll am 13. Juli sein. So konnten Trainer Dusko Bilanovic und das Mitglied des Kompetenzteams, Jojo Kurth, am Freitag vor Pfingsten in Ruhe ihren Geburtstag feiern. Der fällt auf den gleichen Tag und einen Tag später gab es für die beiden „Handball-Dinos“ (99 Jahre geballte Erfahrung) auch die Gelegenheit, um mit einem Glas Sekt anzustoßen.
Dabei lohnt sich auch noch mal ein Blick zurück auf die Spielzeit 2019/20, die der TSV auf dem zehnten Tabellenplatz abschloss. Wobei sich Bilanovic sicher ist: „Aus den zehn fehlenden Spielen, darunter sechs Heimspiele, hätten wir so viele Punkte geholt, dass es am Ende ein einstelliger Tabellenplatz geworden wäre.“ In der Heimtabelle landeten die „Wiesel“ auf dem siebten Rang, in der Auswärtstabelle war es Platz elf. Der Zuschauerschnitt lag bei 1.326. Mit einem Torverhältnis von 675:663 stellte die Bilanovic-Truppe den drittbesten Angriff der Liga hinter Essen und Coburg. Die Wurfquote lag bei 63,39 Prozent; auch das ist ligaweit Platz drei hinter Coburg und Essen. Bester Torjäger der Abbruchsaison war Linksaußen Joshua Reuland mit 107 Treffern (darunter 44 Siebenmeter; Erfolgsquote 80 Prozent). In der Torjägerliste (Schnitt pro Spiel) taucht der Linksaußen aber mit 4,5 erst auf Platz 16 auf. Auf Rang 18 folgt Ante Grbavac mit 103 Treffern (14 Siebenmeter; Quote 70 Prozent) und einem Wert von 4,3. Auf Platz eins in dieser Statistik rangiert Florian Billek (Coburg) mit 7,7 Toren pro Spiel. 177 sind es insgesamt (67 Siebenmeter; 81 Prozent). Bei den Technischen Fehler findet man den TSV erst in der unteren Tabellenhälfte. 162 davon bedeuten Rang 13. In dieser Kategorie war Ferndorf am besten, hatte nur 124 Technische Fehler. Schlusslicht ist auch hier die HSG Krefeld (205). Bei den Assists (Pässe, die zum Torerfolg führten) taucht auf Platz zwölf der erste Dormagener auf: Julian Köster brachte es auf 51 Torvorlagen. Den ersten Rang belegt Pontus Zettermann (Coburg) mit 93. Bei den geblockten Torwürfen taucht auf den ersten 14 Plätzen kein „TSVler“ auf. (Oliver Baum)
Nur noch sieben Fälle vor Ort
Im Rhein-Kreis Neuss ist – Stand Donnerstagnachmittag, 4. Juni – bei 42 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Kreisweit sind 673 Personen schon wieder von der Infektion genesen. Von den aktuell Infizierten wohnen 14 in Neuss, sieben in Dormagen, jeweils sechs in Grevenbroich und Kaarst, fünf in Meerbusch, drei in Jüchen sowie eine Person in Korschenbroich. Insgesamt wurden im Rhein-Kreis Neuss somit 735 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Der Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt bei 3,5. Sollte dieser 50 erreichen, müssten wieder verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffen werden. Insgesamt 3.956 Personen konnten schon wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 111 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)