Im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss ist – Stand Freitagnachmittag, 26. Juni – bei 32 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Kreisweit sind 703 Personen schon wieder von der Infektion genesen. Von den aktuell mit dem SARS-Cov-2 Infizierten wohnen zehn in Neuss, acht in Grevenbroich, acht in Meerbusch, vier in Jüchen und jeweils eine Person in Dormagen und Korschenbroich. Insgesamt wurden im Rhein-Kreis Neuss somit 755 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Der Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt bei 4,9. Sollte dieser 50 erreichen, müssten wieder verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffen werden. Insgesamt 4.179 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind kreisweit noch 289 Personen als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne. (md/-oli)
Autor: Oliver Baum
Quarantäne für Meerbuscher Schüler
Im Rhein-Kreis Neuss ist – Stand Mittwochnachmittag, 24. Juni – bei 25 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Kreisweit sind 697 Personen wieder von der Infektion genesen. Von den aktuell Infizierten wohnen zehn in Neuss, sechs in Grevenbroich, vier in Jüchen, vier in Meerbusch und eine Person in Korschenbroich. Insgesamt wurden im Kreisgebiet somit 742 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Der Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt bei 3,11. Sollte dieser 50 erreichen, müssten wieder verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffen werden. Insgesamt 4.163 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 181 Personen als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne. An der Theodor-Fliedner-Schule in Meerbusch wurde bei drei Schülern eine Covid19-Infektion nachgewiesen. Die Mitschüler sowie beteiligte Lehrkräfte stuft das Gesundheitsamt als enge Kontaktpersonen ein, womit für sie eine Quarantäne von bis zu zwei Wochen verbunden ist. Aktuell nehmen daher zwei Klassen-Gruppen nicht am Unterricht teil. Für wichtige Fragen hat das Kreis-Gesundheitsamt unter Tel. 02181/601-7777 eine Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags jeweils von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 14 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen und weitere Statistiken finden sich auf www.rhein-kreis-neuss.de/corona. (md/-oli)
„Dormapark“ oder „Schausteller-Tour“?
Am Donnerstag, 18. Juni, diskutierte Bürgermeister Erik Lierenfeld im Ratssaal mit den Vorsitzenden der Schützenvereine ein Ideenkonzept zur Unterstützung der Schausteller. Über einen „Dormapark“ vom 1. bis 18. August auf dem Kirmesplatz in der Innenstadt unter Beteiligung aller zwölf Vereine im Stadtgebiet wurde an dem Abend nicht abschließend beschlossen. Jetzt soll bei den Schaustellern erst einmal weitergehend Interesse und Bedarf abgefragt werden. Der Vorschlag zu der Unterstützungsaktion (alle Volksfeste fallen bis mindestens Ende Oktober aus) kam von den Delrather Schützen.
Der Verwaltungschef griff den Ansatz auf und legte vor dem Treffen einen Konzeptvorschlag vor. Der wiederum war grundsätzlich vom Bürger-Schützen-Verein (BSV) Dormagen erarbeitet und dann mit der Verwaltung verfeinert worden: Jeder Schützenverein sollte sich an mindestens an einem Tag – zum Beispiel dem „Dormagen-Tag“, dem „Nievenheim-Tag“ und dem „Zons-Tag“ – beteiligen. Die Schausteller sollten ihre Fahrgeschäfte zu günstigen Preisen anbieten. Zum Ausgleich würde ein Tageseintritt erhoben, wobei Kinder immer freien Eintritt haben sollen. Bei einer Online-Buchung würde eine erwachsenen Person 9 € Eintritt, an der Tageskasse 11 € bezahlen. Angeboten werden sollten die Einlassuhrzeiten 10 bis 12.30 Uhr, 12.45 bis 15.15 Uhr, 15.30 bis 18 Uhr und 18.15 bis 20.45 Uhr. Die Einnahmen aus dem Onlinesystem sowie die Einnahmen an der Tageskasse sollten auf ein Verwahrkonto der Stadt eingezahlt werden. Die erzielten Einnahmen wären durch die Stadt auf alle Schützenvereine und alle Schausteller nach einem noch festzulegenden Modus ausgezahlt worden. Die Stadt hätte keine Platzgebühren erhoben und die Kosten für Strom und Wasser übernommen. Die Gesamtpersonenzahl wäre pro Zeitfenster auf maximal 500 Personen begrenzt. Das Betreten des Freizeitparks wäre nach vorheriger Onlineanmeldung für jeweils 2,5 Stunden möglich. Im Bereich „Hauptzugang Schützenplatz“ sollte eine stationäre Zugangskontrolle eingerichtet werden. Diese wäre durch den jeweils zuständigen Verein während der gesamten Öffnungszeit zu besetzen (zwölf ehrenamtliche Helfer). Der Ausgang wäre an anderer Stelle.
Aus einzelnen Vereinen gab es nach Informationen unserer Redaktion schon im Vorfeld der Versammlung Kritik und teilweise auch Ablehnung. Dies wurde unter anderem damit begründet, dass die Schausteller noch nicht ausreichend eingebunden worden seien. Unterschiedliche Vorstellungen gab es auch über die Einnahmeaufteilung; einige Vereine signalisierten, das Geld solle in vollem Umfang den Schaustellern zugute kommen. Einige Vereine sind nur an einer lokalen Lösung, also an einer Kirmes in ihrem Stadtteil interessiert. Nach Informationen unserer Redaktion arbeiten deshalb mindestens vier Vereine an einer „Schausteller-Tour“ durch ihre Stadtteile. „Es war von Anfang an klar, das beide Konzepte diskutiert und möglichst umgesetzt werden. Das eine schließt das andere gar nicht aus“, so Bürgermeister Erik Lierenfeld. Einige Vereine haben Interesse an einer Beteiligung am „Dormapark“ signalisiert. Fragezeichen gab es aber unter anderem wegen des erforderlichen Hygienekonzeptes und dem Thema „Absperrung des Areals“. Das Thema wird jetzt von den Vorsitzenden in die Vorstände getragen und dort beraten. (Oliver Baum)
Dormagen weiter bei null
Im Rhein-Kreis Neuss ist – Stand Sonntagnachmittag, 21. Juni – bei 25 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Kreisweit sind 722 Personen bereits wieder von der Infektion genesen. Von den aktuell mit dem Virus infizierten Personen wohnen zehn in Neuss, fünf in Grevenbroich, fünf in Jüchen, drei in Korschenbroich und zwei in Meerbusch. Insgesamt wurden im Kreisgebiet somit 767 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Der Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt bei 2,7. Sollte dieser 50 erreichen, müssten wieder verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen werden. 4.115 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 132 Personen als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne. (md/-oli)
Zwei Infizierte in Dormagen
Im Rhein-Kreis Neuss ist bei 25 aktuell erkrankten Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Kreisweit sind 713 Personen sind bereits wieder von der Infektion genesen. Von den aktuell mit dem Virus infizierten Personen wohnen sieben in Neuss, sechs in Grevenbroich, je vier in Meerbusch und Jüchen sowie jeweils zwei in Dormagen und Korschenbroich. Unverändert sind bisher 20 Menschen an den Folgen der Erkrankung verstorben, wobei diese Personen überwiegend Vorerkrankungen hatten. Insgesamt wurden im Rhein-Kreis Neuss somit 758 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Der Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt bei 2,9. Sollte dieser 50 erreichen, müssten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen werden. 4.074 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 116 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)
Zwei Infizierte in Dormagen
Im Rhein-Kreis Neuss ist – Stand Sonntagnachmittag, 14. Juni – bei 25 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Kreisweit sind 710 Personen bereits wieder von der Infektion genesen. Von den aktuell mit dem SARS-Cov-2 Infizierten wohnen acht in Neuss, sechs in Grevenbroich, jeweils vier in Jüchen und Meerbusch, zwei in Dormagen und eine Person in Korschenbroich. Insgesamt wurden im Kreisgebiet somit 755 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Der Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt in den vergangenen sieben Tagen bei 2,9. Sollte dieser 50 erreichen, müssten wieder verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen werden. Insgesamt 4.045 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 123 Personen als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne. (md/-oli)
Weitere Lockerungen ab Montag
Ab Montag, 15. Juni, treten in Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Die Änderungen betreffen neben Erleichterungen für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel unter anderem Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 100 Zuschauern, die unter Auflagen insbesondere zur Rückverfolgung der Teilnehmer wieder möglich sind. Auch private Feste aus besonderen Anlässen wie beispielsweise Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern können mit maximal 50 Teilnehmern unter Auflagen zur Rückverfolgung und Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder stattfinden. Zudem können Bars sowie Wellnesseinrichtungen und Erlebnisbäder ihren Betrieb unter Auflagen wiederaufnehmen. „In Kraft bleiben allerdings die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr“, betonte Bürgermeister Erik Lierenfeld. Auch Großveranstaltungen bleiben bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.
Erleichterungen gelten indes für den Kontaktsport. Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien für Gruppen bis zu 30 Personen wieder zulässig. Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder stattfinden. „Die weiterhin positive Entwicklung des Infektionsgeschehens in NRW macht diese weiteren Lockerungen möglich“, erklärte der Verwaltungschef. Die Zahl der Neuinfektionen ist seit den ersten Öffnungen am 20. April um mehr als 75 Prozent zurückgegangen. „Diesen Trend zu verstetigen, ist unsere gemeinsame Aufgabe“, sagte Lierenfeld. Die Änderungen im Einzelnen:
Veranstaltungen
Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zur Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer. Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Zuschauern gelten erweitere Anforderungen. Diese sind nur in Abstimmung mit der entsprechenden Gesundheitsbehörde zulässig. Zudem bedürfen sie eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes. Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen kann bei Erstellung von Sitzplänen und Sicherstellung der Rückverfolgung der Teilnehmer die Abstandsregelung von 1,5 Meter entfallen. Das gilt auch für außerschulische Bildungsangebote oder kulturelle Veranstaltungen, wenn feste Sitzplätze gegeben sind. Die Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit sehen die Erfassung der Daten der Teilnehmer sowie die Erstellung eines Sitzplans vor, der erfasst, wo welche anwesende Person gegessen hat. Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Das gilt auch für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste.
Private Festveranstaltungen
Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter bleiben weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten für Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, die unter Auflagen wieder stattfinden können. Diese Festveranstaltungen sind mit höchstens 50 Teilnehmern möglich, wenn Hygieneregeln beachtet werden und die Teilnehmer im Sinne einer Rückverfolgung erfasst sind. Unter diesen Voraussetzungen kann etwa bei standesamtlichen Trauungen oder dem Zusammenkommen nach einer Beerdigung auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Diese Feiern können in abgetrennten Räumlichkeiten auch in gastronomischen Einrichtungen und Hotels wieder stattfinden.
Handel, Museen und Gastronomie
Erleichterungen gelten ab 15. Juni auch für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel. Diese wird von einer Person pro zehn Quadratmeter auf eine Person pro sieben Quadratmeter der Verkaufsfläche des Ladengeschäfts erweitert. Dies gilt auch für die Besucherbegrenzungen in Museen und Ausstellungen sowie in Zoos und Tierparks. Bars können nach den für die übrige Gastronomie geltenden Maßgaben für Hygiene- und Infektionsschutzstandards ihren Betrieb wiederaufnehmen. Clubs und Diskotheken bleiben hingegen weiterhin geschlossen. Auch Prostitutionstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bleibt der Betrieb weiterhin untersagt.
Erholungs- und Freizeiteinrichtungen
Das Gillen ist auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ab 15. Juni wieder möglich. Floh- und Trödelmärkte können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts stattfinden. Auch vorübergehende Freizeitparks aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zugelassen werden. Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können ihren Betrieb unter Auflagen der Hygiene- und Infektionsschutzstandards wiederaufnehmen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder. Die Nutzungsbegrenzung auf Bahnenschwimmbecken entfällt.
Sport
Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden. Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig. (md/-oli)