Bund und Länder haben am vergangenen Mittwoch beschlossen, die bereits bestehenden Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 7. März zu verlängern. Veränderungen gibt es in Dormagen ab heute bei der Maskenpflicht. Im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften gilt die Maskenpflicht ab einer Entfernung von zehn Metern vom Eingang des Geschäfts, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen. Da der Publikumsverkehr auf der Kölner Straße zuletzt deutlich abgenommen hat, ist dort die allgemeine Maskenpflicht ab dem 15. Februar bis auf Weiteres aufgehoben. An Wochenmarkttagen muss im Bereich der Verkaufsstände jedoch weiterhin eine Maske getragen werden. In Zons und an den Bahnhöfen in Dormagen und Nievenheim bleibt die Maskenpflicht bestehen. Die genauen Regelungen sind der neuen Allgemeinverfügung der Stadt Dormagen zu entnehmen. Diese wurde am vergangenen Samstag in der Gesamtausgabe von Schaufenster zum Sonntag und Rheinischer Anzeiger auf Seite 8 veröffentlicht (siehe das ePaper-PDF auf www.meindormagen.de)
Die Schulen sollen ab dem 22. Februar schrittweise wieder geöffnet werden. Zunächst ist vorgesehen, dass der Unterricht für Schüler aller Grundschulen in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen wird. Schüler von Abschlussklassen der weiterführenden Schulen, die vor Prüfungen stehen, wird eine Rückkehr zum Präsenzunterricht ermöglicht. Alle anderen Schüler lernen vorerst weiter auf Distanz. Auf Dormagener Schulhöfen gilt bis 16 Uhr nach wie vor ein Betretungsverbot für schulfremde Personen. Die Elternbeiträge werden weiterhin ausgesetzt, solange das Land der Stadt Dormagen die Hälfte der Elternbeitragsausfälle ersetzt. Das gilt unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird. Im Bereich der Kindertagesstätten ändert sich vorerst nichts. Diese bleiben in Form des „eingeschränkten Pandemiebetriebs“ geöffnet. Allerdings appelliert die Stadt an alle Eltern, ihre Kinder nach Möglichkeit Zuhause zu betreuen.
Kontaktbeschränkungen: Zusammenkünfte sind weiterhin ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren Person erlaubt. Zu betreuende Kinder sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Partys und Feiern bleiben überall untersagt.
Sport: Sämtlicher Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist nach wie vor unzulässig. Alle Sportstätten der Stadt Dormagen bleiben zunächst bis zum 7. März für den Amateur- und Freizeitsport gesperrt.
Bürger, die Hilfe benötigen, weil sie beispielweise nicht mehr alleine einkaufen gehen können oder sich in Quarantäne befinden und keine Unterstützung im persönlichen Umfeld haben, können sich per Mail an hilfe@stadt-dormagen.de wenden. Bei Fragen an die Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderung zu möglichen Hilfsprogrammen und Förderangeboten des Bundes können sich Gewerbetreibende unter wirtschaft@stadt-dormagen.de melden. Weitere wichtige Informationen rund um das Thema Corona-Virus gibt es online auf www.dormagen.de/coronavirus. (md/-oli)