Das gilt ab Freitag

Am Freitag, 20. August, tritt die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Damit entfällt auch im Rhein-Kreis Neuss die Einordnung in Inzidenzstufen. Die neue Verordnung gilt zunächst bis einschließlich 17. September. Gemäß den Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen enthält die Schutzverordnung keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr. Grundsatz: Geimpften und Genesenen sollen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3G-Regel“).

Da die Verordnung aufgrund des Impffortschritts keine Schließungen von Einrichtungen oder Verbote von Angeboten ab einem bestimmten Infektionsgeschehen mehr vorsieht, bedarf es keiner konkreten Festlegung von Indikatoren des Infektionsgeschehens, so der Rhein-Kreis Neuss in seiner Pressemitteilung dazu. Das Infektionsgeschehen werde vielmehr täglich vom Gesundheitsministerium unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Parameter bewertet: Neben der Zahl der Neuinfektionen werden die Krankenhausaufnahmen, der Anteil der intensivpflichtigen Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der Intensivbetten, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie der Grad der Immunisierung der Bevölkerung berücksichtigt. Diese Kriterien werden mindestens alle vier Wochen überprüft.

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr (so derzeit im Rhein-Kreis Neuss, aktuelle Inzidenz bei 54,2) gilt für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche: Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept), Sport in Innenräumen, Innengastronomie, Körpernahe Dienstleistungen, Beherbergung und Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen). Außerdem gilt die Regel für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Dort muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.

Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen (ab 15 Jahren; bis 15 Jahre ohne Schülerausweis, da bis dahin generell die Schulpflicht besteht). Kinder bis zum Schuleintritt sind auch ohne einen Test getesteten Personen gleichgestellt.

Es besteht weiterhin für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz). (-oli/md)

Inzidenz wieder unter 50

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 440 Personen (Vortag 418) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 20 (21) zur Behandlung in einem Krankenhaus. Unverändert sind 356 Personen in Verbindung mit und an den Folgen einer Erkrankung mit dem SARS-CoV-2 verstorben. In Dormagen gibt es aktuell 52 Infizierte (49), in Rommerskirchen sind es 5 (4). Bisher haben kreisweit 144.222 Personen im Impfzentrum und durch den mobilen Impfdienst des Rhein-Kreises Neuss eine Impfung und 135.302 die Zweitimpfung gegen das Corona-Virus erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts (RKI) liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 49,8 (50,5). Für den Kreis gilt weiter die Inzidenzstufe 1 der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Am Freitag, 20. August, tritt eine neue Verordnung in Kraft, da die bisherige nur bis zum 19. August gültig ist.

Unter den im Kreisgebiet aktuell Infizierten ist bei 3 Fällen (3) die Alpha-Variante und bei 183 Fällen (170) die Delta-Variante nachgewiesen. Hierbei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Zurzeit sind 713 Personen (722) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. (-oli/md)

Inzidenz wieder unter 20

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 186 Personen (Vortag 183) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich vier (fünf) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 21 Infizierte (21), in Rommerskirchen sind es sechs (sechs). Bisher haben 139.868 Personen (139.868) haben im Impfzentrum in Neuss und durch den mobilen Impfdienst des Rhein-Kreises Neuss eine Impfung und 124.658 (124.658) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 19,9 (22,1). Für den Kreis gilt die Inzidenzstufe 1 der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Unter den im Kreisgebiet aktuell Infizierten ist bei 31 Fällen (31) die Alpha-Variante, bei einem Fall (eins) die Beta-Variante und bei 98 Fällen (100) die Delta-Variante nachgewiesen. Hierbei gibt esweiter keinen Hot-Spot. Aktuell sind 326 Personen (362) als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne. (md/-oli)

Ringelnatter auf Terrasse

Am gestrigen Donnerstagabend, 22. Juli, saß ein 55 und 57 Jahre altes Ehepaar auf der Terrasse ihres Hauses in Dormagen, als die Ehefrau plötzlich eine Bewegung neben sich wahrnahm. Die beiden staunten nicht schlecht, als sie auf dem Boden eine Schlange entdeckten, die sich durch die offene Terrassentür ins Haus bewegte. Das etwa einen Meter lange Tier versteckte sich im Wohnzimmer in einer dunklen Ecke. Die herbeigerufenen Polizeibeamten und die Feuerwehr machten sich ein Bild von der Schlange und nachdem feststand, dass es sich um eine harmlose Ringelnatter handelte, wurde sie, nach einer kurzen Verfolgungsjagd durch das Wohnzimmer, kurzerhand durch die Feuerwehr eingefangen. Diese entließ das heimische Tier an geeigneter Stelle wieder in die freie Wildbahn. (md/-oli)

Inzidenz rauf auf 21,3

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 172 Personen (Vortag 167) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich fünf (sechs) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 20 Infizierte (20), in Rommerskirchen sind es sechs (sechs). Bisher haben kreisweit 139.614 Personen (139.481) im Impfzentrum in Neuss und durch den mobilen Impfdienst des Rhein-Kreises Neuss eine Impfung und 124.362 (124.277) die Zweitimpfung gegen das Corona-Virus erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 21,3 (17,5). Ab morgen (Samstag, 24. Juli) gelten wieder die Regelungen der Inzidenzstufe 1 der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Unter den im Kreisgebiet aktuell Infizierten ist bei 32 Fällen (32) die Alpha-Variante, bei einem Fall (einem) die Beta-Variante und bei 83 Fällen (58) die Delta-Variante nachgewiesen. Hierbei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Von den aktuell 172 Infizierten gehören 40 (41) der Gruppe der unter 20-Jährigen an. Zurzeit sind 365 Personen (336) in Quarantäne. (md/-oli)

Ab Samstag gilt Inzidenzstufe 1

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 167 Personen (151) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich sechs (sieben) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 20 (20) Infizierte, in Rommerskirchen sind es sechs (fünf). Kreisweit haben bisher 139.481 Personen (139.311) im Impfzentrum in Neuss und durch den mobilen Impfdienst des Rhein-Kreises Neuss eine Impfung und 124.277 (124.186) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 17,5 (15,9). Für den Kreis gilt aktuell noch die Inzidenzstufe 0 der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW; ab Samstag, 24. Juli, gelten aber wieder die Regelungen der Inzidenzstufe 1, da das Kreisgebiet nun acht Tage in Folge eine Inzidenz über dem Schwellenwert von 10 hatte.  Unter den aktuell Infizierten ist bei 32 Fällen (31) die Alpha-Variante, bei einem Fall (null) die Beta-Variante und bei 58 Fällen (58) die Delta-Variante nachgewiesen. Hierbei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Aktuell sind 336 Personen (336) als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

336 Quarantäne-Fälle

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 151 Personen (Vortag 131) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich sieben (sechs) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es aktuell 20 (16) Infizierte, in Rommerskirchen sind es fünf (fünf). Kreisweit haben bisher 139.311 Personen (139.050) im Impfzentrum in Neuss und durch den mobilen Impfdienst des Kreises eine Impfung und 124.186 (124.121) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 15,9 (17,3). Für den Kreis gilt weiter die Inzidenzstufe 0 der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Unter den im Kreisgebiet aktuell Infizierten ist bei 31 Fällen (29) die Alpha-Variante und bei 58 Fällen (59) die Delta-Variante nachgewiesen. Dabei gibt es weiter keinen Hot-Spot. Aktuell sind 336 Personen (295) als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)