Alten „Lappen“ umtauschen

Wer zu den Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964 gehört und noch einen grauen oder rosa Führerschein besitzt, muss diesen bis Donnerstag, 19. Januar, umtauschen. Das sieht eine EU-Richtlinie vor. Für diese Jahrgänge bietet das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss einen Online-Dienst an – auf https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/strassenverkehrsamt/dienstleistungen/pflichtumtausch-der-alter-fahrerlaubnis/. Eine erfolgreiche Bearbeitung ist per Upload möglich, wenn Kunden das Passbild, die Unterschrift und die Kopien des alten Führerscheins sowie des Ausweises in dem dafür vorgesehenen Formular hochladen. Wenn der alte Führerschein nicht im Rhein-Kreis Neuss ausgestellt wurde, sollte der Bürger außerdem vorher eine Karteikartenabschrift bei dem Kreis oder der Stadt beantragen, wo diese ausgestellt wurde. Kunden müssen sich auf eine mehrmonatige Wartezeit einstellen, da die neuen Führerscheine im Scheckkartenformat bei der Bundesdruckerei in Berlin erstellt werden. Die Antragsteller werden benachrichtigt, sobald der Führerschein vorliegt, und können diesen ohne Termin am Bürgerservice-Center im Kreishaus Neuss oder Grevenbroich abholen. Eine persönliche Abholung ist erforderlich, weil das Gesetz eine Identitätsprüfung vorschreibt.

Die Umstellung erfolgt stufenweise nach Jahrgängen. Führerschein-Inhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben bis zum 18. Januar Zeit, um ihren Führerschein umzutauschen. Während zurzeit die Jahrgänge 1959 bis 1964 den Online-Umtausch nutzen können, wird der Online-Service demnächst für weitere Jahrgänge angeboten. So schaltet der Rhein-Kreis Neuss das Online-Portal voraussichtlich im Laufe der dritten Kalenderwoche 2023 für die Jahrgänge 1965 bis 1970 frei, die ihren alten Führerschein bis zum 19. Januar 2024 umtauschen sollten. (md/-oli)