Am Montag, 9. Januar, wollten Polizeibeamte des Verkehrsdienstes gegen 17.20 Uhr einen Rollerfahrer kontrollieren. Der 22-Jährige befuhr mit überhöhter Geschwindigkeit unter anderem die Roggendorfer Straße in Hackenbroich. Als die Polizeibeamten den Dormagener zum Anhalten aufforderten, beschleunigte dieser nochmals und flüchtete zunächst über die Raiffeisenstraße. Die Polizei konnte zwar nicht weiter folgen, traf den Mann aber an seiner Wohnanschrift an und kontrollierte ihn. Dabei stellte sich heraus, dass der 22-Jährige nur im Besitz einer Mofaprüfbesscheinigung ist und somit nur ein Kleinkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fahren darf. Da der Dormagener ganz offensichtlich deutlich schneller unterwegs war, muss er sich jetzt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. In solchen Fällen kann sich zudem die Zulassungspflicht und die damit einhergehende Versicherungspflicht ändern. Daher wird sich der Dormagener auch wegen des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen. (md/-oli)