Zons: Anwohner-Ausweis beantragen

Ab Mittwoch, 3. Juni, können Bewohner der Zonser Altstadt in der Tourist-Info, Schloßstraße 2-4, die neuen Anwohner-Parkausweise beantragen. Anrecht auf die Plakette, die zum Befahren und zum Parken in der Altstadt berechtigt, haben Bürger, die eine Meldeadresse in der Altstadt haben und dort auch wohnhaft sind. Dies muss durch einen gültigen Personalausweis, eine aktuelle Meldebestätigung oder, wenn beides noch nicht vorliegt, einen Miet- oder Kaufvertrag nachgewiesen werden. Da die Ausweise auf das KfZ-Kennzeichen ausgestellt werden, ist als Nachweis auch der Fahrzeugschein oder eine Bestätigung des Halters zur dauerhaften Überlassung des Fahrzeugs – etwa als Dienstwagen – nötig. Die Ausweise werden für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2028 ausgestellt. Sie müssen bei einem Fahrzeugwechsel erneuert werden. Die Gebühr für den Anwohnerausweis beträgt 30 Euro. Auch 30 Euro kostet ein Besucherausweis, der für jeden Haushalt beantragt werden kann.

Die Ausgabe der Anwohner- und Besucherausweise erfolgt in der Tourist-Info nur an besonderen Wochentagen innerhalb der regulären Öffnungszeiten:  Mittwoch, 3. Juni, 10. Juni, 17. Juni und 24. Juni, jeweils von 10 Uhr bis 16 Uhr. Für Berufstätige bietet die Tourist-Info die Donnerstage, 18. Juni und 25. Juni, von 10 bis 18 Uhr an. An Dienstagen, Freitagen, am Wochenende und an Feiertagen ist keine Ausgabe. Weitere Infos gibt es bei Sandra Just unter Tel. 02133/257-647. (-oli/md)