Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz, die die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen misst, im Rhein-Kreis Neuss am Donnerstag, 15. Oktober, mit 40,7 den Wert von 35 überschritten hat, gilt die vom Kreis für diesen Fall bereits erstellte Allgemeinverfügung ab Freitag, 16. Oktober. Sie hat unmittelbare Auswirkung für alle Bürger im Kreisgebiet. Mit ihr wird die Maskenpflicht dahingehend ausgeweitet, dass ein Mund-Nasen-Schutz auch am Sitz- oder Stehplatz zu tragen ist – zum Beispiel bei Aufführungen, Konzerten oder Sportveranstaltungen. Die Pflicht gilt bei solchen Anlässen und Versammlungen in geschlossenen Räumlichkeiten und grundsätzlich in den Fällen, in denen die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist; und zwar für Inhaber, Beschäftigte sowie Kunden und Nutzer. Außerdem wird – mit wenigen Ausnahmen – ein generelles Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen ausgesprochen.
„Weitergehende Maßnahmen – wie Inhalte der gestrigen Bund-Länder-Besprechung, die nicht Gegenstand unserer aktuellen Verfügung sind – werden geprüft“, sagte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Sollte sich die derzeitige Entwicklung fortsetzen und der Inzidenz-Wert 50 erreicht werden, so Petrauschke weiter, ergebe sich jedoch eine neue Sach- und Rechtslage, die eine neue Allgemeinverfügung erforderlich mache. Auf der Grundlage der aktuellen Situation sind jetzt bereits Gespräche zwischen dem Kreis und den kommunalen Ordnungsämtern angesetzt, die die Allgemeinverfügung des Kreises umsetzen und kontrollieren müssen. Weitergehende Maßnahmen, die dann noch abgestimmt werden könnten, sind zum Beispiel eine Sperrstunde in der Gastronomie oder erweiterte Maskenpflichten im öffentlichen Raum. Die derzeitige Allgemeinverfügung des Kreises kann im Internet auf www.rhein-kreis-neuss.de/av-corona-35 eingesehen werden. (md/av/-oli)