Wer will Schöffe werden?

Die Stadt Dormagen sucht Freiwillige, die am Amtsgericht Neuss, am Amtsgericht Düsseldorf und am Landgericht Düsseldorf als Schöffe an Strafverhandlungen teilnehmen. Die Bewerber müssen in Dormagen wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Zudem müssen sie die deutsche Staatsangehörige besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Bewerbung ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, wie zum Beispiel Richter, Polizeivollzugsbeamte oder Religionsdiener können sich nicht bewerben. Das verantwortungsvolle Schöffen-Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit und Selbstständigkeit, aber auch eine rasche Auffassungsgabe und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist die Entscheidung der Schöffen erforderlich. Interessierte können sich bis zum 31. März beim Rechtsamt der Stadt Dormagen, Unter den Hecken 103, 41539 Dormagen, per Mail bei petra.diehm@stadt-dormagen.de oder unter Tel. 02133/257-426, melden. Das Bewerbungsformular gibt es online auf www.dormagen.de/schoeffen. (md/-oli)