Für bestimmte Personengruppen empfiehlt die Ständige Impfkommission („StiKo“) eine weitere Auffrischungsimpfung. Dies hat das Land NRW in seinem aktualisierten Erlass zur Organisation des Impfgeschehens gegen Covid-19 aufgegriffen. Dementsprechend ermöglicht der Rhein-Kreis Neuss nun sowohl in seinem Impfzentrum in Neuss als auch bei allen mobilen Angeboten die vierte Impfung generell für über 70-Jährige, für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Menschen mit Immunschwächekrankheiten ab fünf Jahren. Ebenso greift der Doppel-Booster für die Beschäftigen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen insbesondere mit direktem Patientenkontakt.
Die Viertimpfungen erfolgen mit den gegenwärtig verfügbaren mRNA-Impfstoffen. Wenn möglich, soll der gleiche mRNA-Impfstoff zum Einsatz kommen, der auch bei der ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde. Bei den gesundheitlich gefährdeten Menschen soll die erneute Auffrischungsimpfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung verabreicht werden, bei Beschäftigten im Gesundheitswesen frühestens nach einem halben Jahr. Die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss ist in Kontakt mit den Alten- und Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet und unterstützt hier bei Bedarf mit mobilen Impfangeboten vor Ort. Eine Übersicht über alle Impfangebote im Kreisgebiet gibt es online auf www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung. (md/-oli)