Verstoß gegen Maskenpflicht: 50 Euro

Im Tagesbericht der Dormagener Stadtverwaltung für die Fraktionsspitzen und die lokalen Medien, der am Donnerstagabend, 30. April, herausgegeben wurde, werden keine tagesaktuellen Verstöße gegen die Maskenpflicht genannt. Grundsätzlich werden Verstöße gegen die Maskenpflicht im Stadtgebiet mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet, wenn einer vorherigen Anordnung durch eine berechtigte Person (zum Beispiel einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes) nicht nachgekommen wird. Diese Regelung stützt sich auf Paragraph 16 Absatz 4 Corona-Schutz-Verordnung.

Am Donnerstag befanden sich bis zu 141 Kinder in den Schulen zur Notbetreuung. In den Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege wurden bis zu 256 Kinder notbetreut. „Im heutigen Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden wurde abgestimmt, dass es künftig jeden Donnerstag einen Wochenbericht geben wird und die Tagesberichte eingestellt werden. Bei wichtigen Ereignissen und Veränderungenwird die Verwaltung dennoch kurzfristig informieren“, heißt es in dem Bericht, den der persönliche Referent des Bürgermeisters, Martin Cremer, verschickt hat. (md/-oli)