Verwaltungsgericht: Bürgerbegehren für Hallenbad ist unzulässig

Das endgültige Aus für das ehemalige städtische Hallenbad in Nievenheim ist am vergangenen Montag näher gerückt. Im Eilverfahren fasste das Verwaltungsgericht in Düsseldorf den Beschluss, dass das Bürgerbegehren der Interessengemeinschaft (IG) „Nievenheim“ unzulässig ist. Damit wird die Auffassung der Verwaltung und der Mehrheit des Stadtrates bestätigt. So richtig überraschend kam die Nachricht aus der Landeshauptstadt am vergangenen Montag nicht an…