Das gilt ab Dienstag
Bei Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz seit mindestens drei Tagen in Folge über 100 liegt, so wie es im Rhein-Kreis Neuss der Fall ist, ist von der Landesregierung grundsätzlich die Corona-Notbremse vorgesehen. Der Rhein-Kreis Neuss gehört jedoch zu den Gebietskörperschaften, die von der neu geschaffenen Test-Option Gebrauch machen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Kreis jetzt veröffentlicht. Sie…










