Stille Feiertage sind besonders geschützt
Drei Feiertage im November stehen als Gedenk- und Trauertage unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers. An ihnen sollte es noch ruhiger zugehen als an normalen Sonn- und Feiertagen. Darauf weist das Amt für Sicherheit und Ordnung des Rhein-Kreises Neuss hin. Zu den stillen Feiertagen gehören Allerheiligen am 1. November, der Volkstrauertag am 17. November und der Totensonntag am 24. November.…