Das gilt ab heute
Mit der neuen Corona-Schutzverordnung NRW, die heute in Kraft getreten ist, gehen weitreichende Änderungen einher. Für den Zutritt zu Versammlungen in Innenräumen, Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, Kongressen und Sitzungen kommunaler Gremien gilt nun die 3G-Regel. Dies gilt ebenso für Beerdigungen, Friseurbesuche, nicht-touristische Übernachtungen, in Bussen und Bahnen. Bei standesamtlichen Trauungen benötigen nicht geimpfte Personen in Dormagen…