Kar- und Ostertage: Was ist erlaubt?
Das Kreisordnungsamt informiert darüber, dass an den Kar- und Ostertagen besondere Vorschriften gelten. Betroffen sind öffentliche Veranstaltungen sowie Ladenöffnungszeiten. Der Karfreitag (15. April) unterliegt als stiller Feiertag einem besonderen Schutz. Nicht erlaubt sind daher von 5 Uhr bis Karsamstag (16. April) um 6 Uhr Märkte (auch Trödelmärkte und private Automärkte) oder gewerbliche Ausstellungen. Lediglich Großmärkte dürfen am Karsamstag bereits ab…