Eigenständig in Quarantäne
Das Kreisgesundheitsamt weist darauf hin, dass Personen, die ein positives Schnelltest- oder PCR-Testergebnis haben, sich eigenständig und unmittelbar nach Erhalt des Testergebnisses in häusliche Isolierung begeben müssen. Dies gilt unabhängig von einem Impf- oder Genesenenstatus. Eine weitere Anordnung des Gesundheits- oder Ordnungsamtes ist hierfür nicht erforderlich. Dies regelt die Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW. Aufgrund der aktuell hohen Fallzahlen…