Nachdem der Inzidenz-Wert, der die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen misst, im Rhein-Kreis Neuss am Sonntag den Wert von 50 überschritten hat, gilt die vom Kreis bereits erlassene neue Allgemeinverfügung ab Montag, 19. Oktober. Für das Kreisgebiet gilt jetzt die Gefahrenstufe zwei. Sie ist so lange gültig, bis die Sieben-Tage-Inzidenz eine Woche lang unter 50 liegt. Mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverordnung dürfen nun zum Beispiel an Jubiläumsfeiern, Hochzeiten oder Taufen in gemieteten Räumlichkeiten nur noch zehn Personen teilnehmen. Vorgaben für Feiern in Privatwohnungen macht die Verordnung nicht, es wird aber dringend davon abgeraten. Treffen sich Gruppen im öffentlichem Raum, dürfen sie höchstens aus fünf Personen bestehen. Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind zwischen 23 Uhr und 6 Uhr untersagt. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nun auch in öffentlichen Außenbereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstands zu erwarten ist. Dies gilt insbesondere in Fußgängerzonen, also auch der in Dormagen, und im Bereich der Altstadt von Zons. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht außerdem am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten bei Konzerten, Aufführungen, Sportveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen. Unzulässig sind nach der neuen Allgemeinverordnung Veranstaltungen, Versammlungen und Kongresse mit mehr als 100 Personen, wenn nicht drei Tage vorher ein Corona-Schutz-Konzept vorgelegt wurde. Auch mit Konzept sind Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen im Freien oder mehr als 250 Personen in Innenräumen unzulässig. Die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises kann im Internet auf www.rhein-kreis-neuss.de/av-corona-50 eingesehen werden. (md/av/-oli)