Am 10. Februar 2019 präsentierte Bürgermeister Erik Lierenfeld beim Neujahrsempfang der Stadt Dormagen die Aula des BvA nach ihrer Kernsanierung erstmals der Öffentlichkeit. Jetzt steht gutachterlich fest: Die Decke im Saal und im Foyer hätte jederzeit einstürzen können. Seit Mitte Mai ist die Aula komplett gesperrt (meinDORMAGEN berichtete).
Gleich zwei Gutachten gab die Stadtverwaltung in Auftrag, als in und an der Aula des Bettina-von-Arnim-Gymnasiums (BvA) bauliche Mängel festgestellt wurden. Der für den Innenbereich beauftragte Gutachter stellte fest, dass die Deckenbefestigung im Foyer nicht sachgerecht ausgeführt wurde. Die Standsicherheit der Decke sei nicht gegeben. Daher müsse die Unterdecke ganz neu gesichert werden. Auch im Saal gibt es demnach statische Probleme, die die gesamte Decke betreffen. Der Gutachter kritisiert die Tragkonstruktion der Unterdecke, die zusätzlich Lastanteile der Lüftungsinstallation aufnimmt. Dadurch komme es in der Aula zu undefinierten Lastverteilungen und Mischkonstruktionen, die unzulässig seien. Darüber hinaus fehlten statische Nachweise.
Der Gutachter für den Außenbereich stellte fest, dass die Ausführungen des „WDVS-Systems“ nicht den Zulassungsvorgaben entsprechen. Das wertete er als „nennenswerte Beeinträchtigung der Standsicherheit“. Er weist darauf hin, dass eine Abhilfe des Ausführungsfehlers an der Außenfassade einen Abriss oder zumindest Teilabriss erforderten. Der Experte kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass die Klinkerriemchenbekleidung der westlichen Fassade „systemrelevante Abweichungen in der Rückverankerung der Dämmplatten“ aufweist, die „die Standsicherheit gefährden“. Der Eigenbetrieb Dormagen (ED) hatte auch den Außenbereich rund um die Aula sperren lassen.
Beide Gutachten wurden schon einem Fachanwalt übergeben, um das weitere Vorgehen abzustimmen. „Diese Abstimmung wurde erforderlich, da einzelne Gewerke bereits abgenommen waren, bei anderen die Abnahme noch aussteht“, heißt es in der Informationsdrucksache für den Betriebsausschuss des ED, der am Dienstagabend, 21. Juli, tagte. Über die Projektsteuerer wurden der Objektplaner sowie die ausführenden Fachfirmen über die festgestellten Mängel informiert. Ihnen wurden die Gutachten mit einer Aufforderung zur Schadensbeseitigung bis zum 15. August zugestellt. Rein rechtliche betrachtet sind nun zwei Wege möglich: Besteht eine Bereitschaft zur Schadensbeseitigung, so wird den betroffenen Gewerken (Baufirmen) die Möglichkeit der Nachbesserung gewährt. Fehlt diese Bereitschaft, werden weitere rechtliche Schritte eingeleitet. Das hätte womöglich eine langwierigen Gerichtsprozess mit entsprechenden Kosten und ungewissem Ausgang zur Folge. Denn den beiden Gutachten würden die Gegenseite unweigerlich Gegengutachten entgegenstellen.
„Ziel ist es, möglichst schnell die Aula wieder in Betrieb zu nehmen“, führte der Betriebsleiter des ED, Frank Wolfgramm, aus. So sieht es auch der Vorsitzende des Betriebsausschusses, Karl-Heinz „Charly“ Heinen: „Wenn es möglich ist, sollte ein langer Rechtsstreit vermieden werden.“ Für den Bereich der Außenfassade, an der die Mängel teilweise mit bloßem Laienauge erkennbar sind, zeichnet sich nach seiner Darstellung eine Lösung ab: „Das dort zuständige Unternehmen hat anerkannt, dass es Mängel gibt. Es wird nun mit ihrer Beseitigung begonnen.“ Der Eigenbetrieb begleite die Nachbesserung nach Erstellung und auf Basis eines entsprechenden Plans. „Es ist wünschenswert, wenn wir auch für den Saal und das Foyer zu einem solchen Vorgehen kommen würden“, erklärte Heinen. Dazu stünden weitere Gespräche an. „Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt“, so der Straberger. (O. Baum)