Maskenpflicht in Altstadt bleibt

Aufgrund der sich weiter entspannenden Corona-Lage hat das Land NRW weitere Lockerungen der Schutzregeln beschlossen, die ab Montag, 21. Juni, gelten. Wesentliche Veränderungen gibt es vor allem bei der Maskenpflicht. Wegen der aktuell niedrigen Infektionszahlen wird die Maskenpflicht im Freien weitgehend aufgehoben. In Landkreisen mit niedriger Sieben-Tage-Inzidenz (Inzidenzstufe 1 = unter 35; im Rhein-Kreis Neuss durchgehend seit dem 10. Juni der Fall; die heutige Inzidenz liegt bei 9,5) muss im Freien nur noch bei bestimmten Gelegenheiten, zum Beispiel in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen oder Kassenbereichen, eine Maske getragen werden. Auf den Schulhöfen müssen die Mädchen und Jungen ab Montag keine Maske mehr tragen. Die Maskenpflicht in der Zonser Altstadt an den Wochenenden bleibt jedoch zum Schutz der Anwohner und Touristen, so die Stadt, vorerst bestehen. Veränderungen gibt es auch im Tannenbusch. Ab Montag sind das Tragen einer Maske sowie die einfache Rückverfolgbarkeit nicht mehr erforderlich. Auch die vorherige Terminbuchung entfällt. Es werden zudem wieder alle Eingänge geöffnet. (-oli/md)