Maskenpflicht auch an Bahnhöfen

Seit vergangenen Sonntag gilt auch der Rhein-Kreis Neuss als Corona-Risikogebiet. Seit Montag gelten daher verschärfte Regeln zur Eindämmung des Coronavirus. Unter anderem müssen Bürger in Fußgängerzonen Masken tragen. Diese Regelung wurde in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen weiter konkretisiert und in die Corona-Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss zur Pandemie-Bekämpfung aufgenommen.

Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich weiter überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist. Neu ist die Definition bestimmter Innenstadtbereiche, in denen die Maskenpflicht insbesondere eingehalten werden muss. In Dormagen gilt sie in der Fußgängerzone und in der Altstadt von Zons sowie an den Bahnhöfen in Dormagen und Nievenheim. Die Gemeinde Rommerskirchen hat bisher keine Straßen ausgewiesen, dennoch gilt auch hier die Vorgabe, i n stark frequentierten Bereichen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn die nötigen Mindestabstände nicht einzuhalten sind.

Antworten auf häufig gestellte Fragen über die aktuell gültigen Schutzmaßnahmen gibt der Kreis online auf www.rhein-kreis-neuss.de/corona-faq. Die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises kann unter folgendem Link eingesehen werden: www.rhein-kreis-neuss.de/av-corona-50. (md/-oli)