Immer wieder gibt es Schwierigkeiten mit sonntäglichen Öffnungszeiten. Zuletzt war vom Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden worden, dass die Geschäfte in Kreuztal gemäß des neuen Ladenschlussgesetzes am Sonntag, 29. April, nicht öffnen durften, weil dies offensichtlich nicht im öffentlichen Interesse sei. Im Vorfeld hatte der Rat der Stadt eine Genehmigung erteilt, die damit begründet wurde, dass die Maßnahme die überörtliche Sichtbarkeit der Stadt als attraktiven und lebenswerten Standort steigere. Zeitgleich fand in der Kreuztaler Innenstadt ein Frühlingsfest statt.
Dies Urteil war für die SPD-Fraktion ein Grund, um sich bei der Stadt über die Einhaltung der Vorschriften unter Berücksichtigung dieser und ähnlicher Urteile für die bereits vom Rat der Stadt Dormagen genehmigten verkaufsoffenen Sonntage zu vergewissern. Robert Krumbein, Erster Beigeordneter der Stadt, gibt Entwarnung: „Alle relevanten Entscheidungsmerkmale wurden sehr detailliert dargestellt.“ Zudem sei die Zusammenarbeit mit der zuständige Gewerkschaft ver.di gut: „In der Vergangenheit wurden die detaillierten Angaben der Stadtverwaltung von der Gewerkschaft ver.di ausdrücklich gelobt.“ Neben der Stellungnahme der Gewerkschaft wurden auch weitere eingeholt. Krumbein abschließend: „Da in 2017 und bisher in 2018 alle beantragten verkaufsoffenen Sonntage stattfanden, werden für die weiteren Ladenöffnungen in 2018 keine Probleme erwartet.“ Die Verwaltung behalte selbstverständlich alle aktuellen Neuerungen, Urteile und gesetzlichen Vorgaben zum Thema im Auge. -sf/ale