Impfen über die Feiertage

Das Impfzentrum in der Turnhalle des Berufskollegs für Technik und Informatik (BTI) am Neusser Hammfelddamm impft in dieser Woche montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr. An Heiligabend (Freitag, 24. Dezember) und Silvester (Freitag, 31. Dezember) ist das Impfzentrum jeweils von 8 bis 14 Uhr geöffnet. Auch am zweiten Weihnachtstag (Sonntag, 26. Dezember) ist das Impfzentrum von 12 bis 18 Uhr geöffnet. Am ersten Weihnachtstag (Samstag, 25. Dezember) bleibt das Impfzentrum zu, am Neujahrstag (Samstag, 1. Januar 2022) ist es von 12 bis 18 Uhr auf. Eine Anmeldung ist für alle Impfwilligen ab zwölf Jahren nicht erforderlich. Für Impfungen von fünf- bis elfjährigen Kindern ist es notwendig vorab einen Termin online auf http://imp.gotzg.de/ zu vereinbaren. Voraussichtlich bis Ende Januar werden dort Erst-, Zweit- und Drittimpfungen angeboten.

Das wieder eröffnete Impfzentrum mit zehn Impfstraßen am Hammfelddamm wird vom Rhein-Kreis Neuss, der Kassenärztlichen Vereinigung und den Hilfsorganisationen DRK, Malteser und Johanniter betrieben. Geimpft wird in der Regel mit dem mRNA-Impfstoff des Herstellers Moderna und – nach Verfügbarkeit – BioNTech sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson. Impfberechtigt sind alle NRW-Einwohner ab zwölf Jahren. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion wird ebenfalls angeboten. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen empfohlen, die mindestens 18 Jahre alt sind und deren zweite Impfung vier Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig. BioNTech kann aufgrund der begrenzten Kapazitäten aktuell ausschließlich im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss in der Regel nur bei allen Jugendlichen im Alter von zwölf bis 17 Jahren sowie Schwangeren geimpft werden.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online auf www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig. Auf der Homepage des Kreises findet sich auf www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung zudem eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote. (md/-oli)