Direkt wieder erwischt

Am Donnerstag, 19. Januar, fiel Polizeibeamten gegen 16.50 Uhr an der Straße „Am Rübenweg“ in Horrem ein Verkehrsteilnehmer auf, der mit einem E-Scooter unterwegs war. Da an dem Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war, hielten die Beamten den 51-Jährigen an. Es stellte sich heraus, dass der Dormagener den E-Scooter nicht einmal eine Stunde zuvor an der Polizeiwache Dormagen abgeholt hatte. Das Fahrzeug war am 4. Januar gegen 20.10 Uhr an der Emdener Straße im „TopWest“ sichergestellt worden, nachdem der 51-Jährige den Polizeibeamten aufgefallen war, weil er ohne Licht fuhr. Zudem hatten sie aufgrund des eigenen Tachometers bemerkt, dass der E-Scooter offenbar mit einer höheren Geschwindigkeit als den für Elektrokleinstfahrzeugen erlaubten 20 km/h unterwegs gewesen sein musste. Bei einer genaueren Betrachtung ließ sich in der Tat feststellen, dass das Fahrzeug bis zu 40 km/h fahren konnte – und somit für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen war. Der Mann gab zu, dass ihm dies bewusst sei. Er sei extra ohne Licht gefahren, um „unauffälliger“ zu sein. Das Fahrzeug habe er sich angeschafft, weil er keinen Führerschein besitze. Immerhin: Ein Versicherungskennzeichen hatte der E-Scooter zu dem Zeitpunkt. Es gehörte allerdings zu einem anderen Fahrzeug. Damit war auch der Strafbestand der Urkundenfälschung erfüllt, der nun zum Fahren ohne Fahrerlaubnis hinzukam. Der ohne gültigen Versicherungsschutz geführte E-Scooter wurde zunächst sichergestellt und der 51-Jährige belehrt, dass er mit diesem Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren darf. Dies wurde ihm erneut und ausdrücklich bei der Herausgabe am 19. Januar mitgeteilt. Dass er nach nicht einmal einer Stunde erneut erwischt werden würde, damit hatte der Dormagener wohl nicht gerechnet. Ihn erwartet nun ein weiteres Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. (md/-oli)