Deichverband kommt nicht zur Ruhe

Deichgräf Joachim Fischer | Foto: Andrea Lemke

Foto: Andrea Lemke

Der Deichverband Dormagen/Zons lud am vorigen Donnerstag kurzfristig zur 46. Sitzung des Erbentages ein. Wichtigste Punkte: die Abgabe der Planung für die Genehmigung der Sanierung des Deiches und die bevorstehende Erbentagswahl.
Er hatte es bereits im Vorfeld geahnt: Die 46. Sitzung wird keine einfache. Deichgräf Joachim Fischer (79) verwies bereits im Vorfeld auf eine „muntere“ Diskussion. Gut drei Stunden wurden sich die Köpfe im Feuerwehrgerätehaus heiß geredet, nicht mit eingerechnet der nicht-öffentliche Teil der Erbentagssitzung. Dreh- und Angelpunkt der Diskussion: das GEA-Gelände, auf dem die uct beheimatet ist. Bis heute weiß offenbar niemand so genau, wer der Deichverpflichtete, also derjenige, der für dieses Gelände für den Hochwasserschutz verantwortlich ist, ist. Der Erbentag sieht klar die GEA in der Pflicht und hatte bereits entschieden, dass dieser Abschnitt und der Abschnitt neun (Flügeldeich) nicht mit in die aktuellen Planunterlagen der Sanierung einzubeziehen. Die Bezirkgsregierung (Bez- Reg.) Düsseldorf sieht die GEA allerdings nicht in der Pflicht. Vor zwei Wochen hat die GEA zudem wohl die Zustimmung für eine Deichsanierung auf dem Gelände zurückgezogen. Nur unter gewissen Auflagen wie beispielsweise der Gewährleistung, die Hafenarbeiten nicht zu stören, würde sie diese zulassen. „Wie sollen wir das leisten?“, fragte sich Erbentagsmitglied Adolf Pamatat, für den die Stellungnahme wegen des uct-Geländes „rechtlicher Bullshit“ sei. „Wir stecken in einem Kreis und müssen versuchen, da wieder heraus zu kommen“, versuchte Fischer einen Konsens am Ende der sehr langen Diskussion zu finden. Der Erbentag forderte hingegen, dass eine Feststellungsklage so schnell wie möglich beim Verwaltungsgericht eingereicht werden soll, damit rechtlich geklärt wird, wer denn nun der Deichverpflichtete für den Abschnitt acht ist. Zur Güte hatte Fischer kurz zuvor die Möglichkeit prüfen lassen, inwieweit eine Änderung im Genehmigungsverfahren möglich sei. In einer Stellungnahme hatte die BezReg. eingeräumt, dass grundsätzlich gelte, dass Änderungsverfahren im Rahmen der Planfeststellung möglich und üblich seien. Das bedeutet, dass zwischen eingereichten Genehmigungsplanung und der endgültigen Bauausführung Abweichungen möglich seien. Eine Chance die Planungsunterlagen doch rechtzeitig einreichen zu können. Der Deichverband und vor allem Deichgräf Joachim Fischer stehen mit dem Rücken zur Wand. Grund ist, dass die BezReg. die Abgabe der sogenannten „Großen Lösung“ der Deichsanierung bis Ende Juni fordert. Fischer hat nur noch 22 Tage Zeit und befürchtet, dass eine mögliche unvollständige Planung, also ohne die Abschnitte acht und neun, zu einer Rückgabe der Unterlagen führe und schlimmstenfalls sogar zu einer Rückzahlung der Landesförderung von rund vier Millionen Euro für die Planungsphase. Jede Möglichkeit eines Konsens werden vom Erbentag blockiert. Mit dem Beschluss einer Feststellungsklage rückt eine rechtzeitige Fristabgabe in weiter Ferne, vermutlich wird dies auch zu einer heftigen Kostensteigerung der Deichsanierung führen. Leidtragende sind am Ende die Zwangsmitglieder. Die bevorstehende Erbentagswahl am Sonntag, 16. Juni, führte zu weiteren Diskussionen. Inhaltlich ging es um die Frage, dass bei Teileigentum nur einer abstimmen kann, der von allen dazu autorisiert wurde. „Unsere Satzung sieht das so vor, die Bezirksregierung bestätigt dies“, so Fischer. Wie von ihm erwartet, widersprachen die Entscheidungsträger vehement. Wer zahle, müsse auch abstimmen dürfen, so die Erbentagsmitglieder, allen voran Martin Bauers. Eine diesbezügliche Änderung der Satzung ist noch nicht in Kraft getreten. Sollte dies rückwirkend zum 1. April noch geschehen, wäre Geschäftsführer Wilfried Schnitzler bereit für eine entsprechende Änderung. Er räumte ein, dass die bisherige Praxis in der Tat nicht fair sei, aber gelte. Fischer ist noch ein Jahr als Deichgräf im Amt und ein Rücktritt kommt für ihn auf gar keinen Fall in Frage, auch wenn er die Kommunikation mit dem Erbentag teilweise als „reichlich schwierig“ empfindet, wie er zugibt. (-Andrea Lemke)