Ein 56-jähriger Mann aus Kaarst und eine 83-jährige Frau aus Korschenbroich sind in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Das gab der Rhein-Kreis Neuss soeben bekannt. Damit ist die Zahl der Todesopfer kreisweit auf 84 gestiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 909 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landeszentrums Gesundheit (LZG) Nordrhein-Westfalen liegt aktuell für das Kreisgebiet bei 147,2 (Vortag 140,1). Insgesamt wurden seit Pandemie-Beginn im Frühjahr kreisweit 6.809 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Davon sind 5.816 Personen wieder von der Infektion genesen. Wegen technischer Probleme im Epidemie-Management-System „Sormas“ umfasst leider auch die heutige Meldung der Corona-Zahlen durch die Kreisverwaltung nur reduzierte Zahlen. Der Softwareanbieter arbeitet demnach weiterhin an der Lösung des Problems. (md/-oli)
Kategorie: Allgemein
Inzidenzwert rauf auf 140,1
Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 875 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Das gab die Kreisverwaltung gerade bekannt. Unverändert sind kreisweit bisher 82 Menschen in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landeszentrums Gesundheit (LZG) Nordrhein-Westfalen liegt aktuell für den Rhein-Kreis Neuss bei 140,1 (Vortag 114,7). Wegen technischer Probleme im Epidemie-Management-System „Sormas“ umfasst auch dieheutige Meldung der Kreisverwaltung nur reduzierte Zahlen zum aktuellen Infektionsgeschehen. Ein zwischenzeitlich aufgespieltes Update hat demnach noch nicht die gewünschte Wirkung gebracht. Der Softwareanbieter arbeite mit Hochdruck an der Lösung des Problems. Das Problem besteht seit vergangenen Freitag. (md/-oli)
Das gilt ab Mittwoch
Zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens treten ab Mittwoch, 16. Dezember, bundesweit verschärfte Beschränkungen in Kraft, die zunächst bis zum 10. Januar 2021 gelten sollen. Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sieht jetzt zusätzlich zu den seit 1. November gültigen Regelungen folgende weitere Regelungen vor:
Kontaktbeschränkungen
Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht dazugezählt. An den Weihnachtstagen greift eine Ausnahmeregelung: Im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 ist das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen (Kinder bis 14 nicht eingerechnet) aus dem engsten Familienkreis zulässig. Dazu zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.
Grundsätzlich wird der Einzelhandel geschlossen. Geöffnet bleiben nur Läden für Güter des täglichen Bedarfs:
- der Lebensmitteleinzelhandel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte,
- Wochenmärkte für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
- Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien,
- Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
- Kioske und Zeitungsverkaufsstellen,
- Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte,
- Verkauf von Weihnachtsbäumen sowie Schnitt- und schnell verderblichen Topfblumen
- Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und – beschränkt auf den Verkauf von Lebensmitteln – auch für Endkunden.
- Zulässig bleiben auch für die geschlossenen Läden der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist ebenfalls zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.
- In Geschäften, die sowohl Güter des täglichen Bedarfes als auch andere Sortimente anbieten, gilt genau wie im Frühjahr Folgendes: Liegt der Schwerpunkt bei den Gütern des täglichen Bedarfs, dürfen die Geschäfte insgesamt öffnen, ihre sonstigen Sortimente aber auch nicht ausweiten. Liegt der Schwerpunkt in den anderen Sortimenten, dürfen nur die täglichen Bedarfsgüter verkauft werden, die anderen Sortimente aber nicht.
- Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, auch Friseure), sind untersagt. Davon ausgenommen sind weiterhin medizinisch notwendige Leistungen von Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischen Fußpflegern, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustikern, Optikern oder orthopädischen Schuhmachern.
- Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt.
- Besucher von Pflegeheimen müssen grundsätzlich FFP2-Masken tragen. Ihnen soll soweit möglich vor dem Besuch ein Schnelltest empfohlen und angeboten werden. Beschäftigte müssen alle drei Tage getestet werden und beim direkten Kontakt etwa mit Pflegebedürftigen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Auch Bewohner*innen sind regelmäßig zu testen.
- Der Freizeit- und Amateursportbetrieb bleibt auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”. Auch Angebote des Rehabilitationssports sind untersagt.
- Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Damit bleiben nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig.
- Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
- Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten.
- Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen bis zum 10. Januar 2021 untersagt. Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können. Hierzu gehören zum Beispiel Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blut- und Knochenmarkspendetermine.
- Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot – auch für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. (md/-oli)
Inzidenzwert bei 114,7
Wegen technischer Probleme im Epidemie-Management-System „Sormas“ umfasst auch die heutige Meldung des Rhein-Kreis Neuss, die gerade veröffentlicht wurde, nur reduzierte Zahlen zum aktuellen Infektionsgeschehen. Der Softwareanbieter spielt laut der Kreisverwaltung heute Abend ein Update ein, mit dem das Problem behoben sein soll.
Eine 85-jährige Frau aus Neuss ist an den Folgen einer Erkrankung mit dem Coronavirus verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer in Verbindung mit Covid-19 kreisweit auf 82 gestiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 859 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landeszentrums Gesundheit (LZG) Nordrhein-Westfalen liegt aktuell für den Rhein-Kreis Neuss bei 114,7 (vergangenen Freitag 106,9). (md/-oli)
Inzidenzwert ohne den Samstag
Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 793 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Das gab die Kreisverwaltung gerade bekannt. Unverändert sind bisher kreisweit 81 Menschen in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landeszentrums Gesundheit (LZG) Nordrhein-Westfalen liegt aktuell für den Rhein-Kreis Neuss bei 94,3 (vergangenen Freitag 106,9). Allerdings wurden aufgrund eines Fehlers in der Datenübertragung beim LZG fälschlicherweise keine Neuinfektionen für Samstag berücksichtigt. Der tatsächliche Wert liegt also höher. Wegen technischer Probleme im Epidemie-Management-System SORMAS umfasst auch die heutige Meldung der Kreisverwaltung nur reduzierte Zahlen zum aktuellen Infektionsgeschehen. (md/-oli)
Sekundarschule wird noch teurer
Die nächste Sitzung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebs Dormagen beginnt am Montag, 14. Dezember, um 17.30 Uhr im Ratssaal des Neuen Rathauses, Paul-Wierich-Platz 2 (Eingang an der Ecke Römerstraße/Castellstraße). Themen der Sitzung sind unter anderem der aktuelle Sachstand der Sanierung und Erweiterung der Sekundarschule mit erneut steigenden Kosten sowie die Beratung über eine mögliche Holzmodulbauweise beim Schulbau.
Aufgrund der Corona-Pandemie werden für die Sitzung Vorkehrungen zum Infektionsschutz getroffen. So müssen die Besucher während der gesamten Sitzung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Zudem werden zur Kontaktnachverfolgung die Daten der Sitzungsteilnehmer bei einer Eingangskontrolle erfasst. Personen mit Erkältungssymptomen können an der Sitzung nicht teilnehmen. Damit der Mindestabstand eingehalten werden kann, sind die Sitzplätze auf 20 Personen begrenzt. An einer Teilnahme Interessierte können sich im Vorfeld mit ihren Kontaktdaten beim Eigenbetrieb der Stadt Dormagen per E-Mail an peter.engel@stadt-dormagen.de oder unter Tel. 02133/257-623 anmelden. Diese erhalten dann bevorzugt Zugang. Nur wenn noch Plätze frei sind oder wieder Plätze frei werden, kann darüber hinaus Zugang gewährt werden. (md/-oli)
Nur reduzierte Zahlen
Ein 65-jähriger Mann aus Neuss ist in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Das gab die Kreisverwaltung soeben bekannt. Damit ist die Zahl der Todesopfer kreisweit auf 81 gestiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 772 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landeszentrums Gesundheit (LZG) Nordrhein-Westfalen liegt aktuell für das Kreisgebiet bei 106,9 (Vortag 112,0). Wegen technischer Probleme im Epidemie-Management-System SORMAS umfasst die heutige Corona-Lagemeldung der Kreisverwaltung leider nur reduzierte Zahlen zum aktuellen Infektionsgeschehen. (md/-oli)
Inzidenzwert rauf auf 140,1
Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 875 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Das gab die Kreisverwaltung gerade bekannt. Unverändert sind kreisweit bisher 82 Menschen in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landeszentrums Gesundheit (LZG) Nordrhein-Westfalen liegt aktuell für den Rhein-Kreis Neuss bei 140,1 (Vortag 114,7). Wegen technischer Probleme im Epidemie-Management-System „Sormas“ umfasst auch dieheutige Meldung der Kreisverwaltung nur reduzierte Zahlen zum aktuellen Infektionsgeschehen. Ein zwischenzeitlich aufgespieltes Update hat demnach noch nicht die gewünschte Wirkung gebracht. Der Softwareanbieter arbeite mit Hochdruck an der Lösung des Problems. Das Problem besteht seit vergangenen Freitag. (md/-oli)
Das gilt ab Mittwoch
Zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens treten ab Mittwoch, 16. Dezember, bundesweit verschärfte Beschränkungen in Kraft, die zunächst bis zum 10. Januar 2021 gelten sollen. Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sieht jetzt zusätzlich zu den seit 1. November gültigen Regelungen folgende weitere Regelungen vor:
Kontaktbeschränkungen
Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht dazugezählt. An den Weihnachtstagen greift eine Ausnahmeregelung: Im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 ist das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen (Kinder bis 14 nicht eingerechnet) aus dem engsten Familienkreis zulässig. Dazu zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.
Grundsätzlich wird der Einzelhandel geschlossen. Geöffnet bleiben nur Läden für Güter des täglichen Bedarfs:
- der Lebensmitteleinzelhandel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte,
- Wochenmärkte für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
- Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien,
- Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
- Kioske und Zeitungsverkaufsstellen,
- Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte,
- Verkauf von Weihnachtsbäumen sowie Schnitt- und schnell verderblichen Topfblumen
- Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und – beschränkt auf den Verkauf von Lebensmitteln – auch für Endkunden.
- Zulässig bleiben auch für die geschlossenen Läden der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist ebenfalls zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.
- In Geschäften, die sowohl Güter des täglichen Bedarfes als auch andere Sortimente anbieten, gilt genau wie im Frühjahr Folgendes: Liegt der Schwerpunkt bei den Gütern des täglichen Bedarfs, dürfen die Geschäfte insgesamt öffnen, ihre sonstigen Sortimente aber auch nicht ausweiten. Liegt der Schwerpunkt in den anderen Sortimenten, dürfen nur die täglichen Bedarfsgüter verkauft werden, die anderen Sortimente aber nicht.
- Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, auch Friseure), sind untersagt. Davon ausgenommen sind weiterhin medizinisch notwendige Leistungen von Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischen Fußpflegern, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustikern, Optikern oder orthopädischen Schuhmachern.
- Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt.
- Besucher von Pflegeheimen müssen grundsätzlich FFP2-Masken tragen. Ihnen soll soweit möglich vor dem Besuch ein Schnelltest empfohlen und angeboten werden. Beschäftigte müssen alle drei Tage getestet werden und beim direkten Kontakt etwa mit Pflegebedürftigen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Auch Bewohner*innen sind regelmäßig zu testen.
- Der Freizeit- und Amateursportbetrieb bleibt auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”. Auch Angebote des Rehabilitationssports sind untersagt.
- Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Damit bleiben nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig.
- Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
- Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten.
- Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen bis zum 10. Januar 2021 untersagt. Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können. Hierzu gehören zum Beispiel Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blut- und Knochenmarkspendetermine.
- Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot – auch für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. (md/-oli)
Inzidenzwert bei 114,7
Wegen technischer Probleme im Epidemie-Management-System „Sormas“ umfasst auch die heutige Meldung des Rhein-Kreis Neuss, die gerade veröffentlicht wurde, nur reduzierte Zahlen zum aktuellen Infektionsgeschehen. Der Softwareanbieter spielt laut der Kreisverwaltung heute Abend ein Update ein, mit dem das Problem behoben sein soll.
Eine 85-jährige Frau aus Neuss ist an den Folgen einer Erkrankung mit dem Coronavirus verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer in Verbindung mit Covid-19 kreisweit auf 82 gestiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 859 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landeszentrums Gesundheit (LZG) Nordrhein-Westfalen liegt aktuell für den Rhein-Kreis Neuss bei 114,7 (vergangenen Freitag 106,9). (md/-oli)
Inzidenzwert ohne den Samstag
Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 793 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Das gab die Kreisverwaltung gerade bekannt. Unverändert sind bisher kreisweit 81 Menschen in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landeszentrums Gesundheit (LZG) Nordrhein-Westfalen liegt aktuell für den Rhein-Kreis Neuss bei 94,3 (vergangenen Freitag 106,9). Allerdings wurden aufgrund eines Fehlers in der Datenübertragung beim LZG fälschlicherweise keine Neuinfektionen für Samstag berücksichtigt. Der tatsächliche Wert liegt also höher. Wegen technischer Probleme im Epidemie-Management-System SORMAS umfasst auch die heutige Meldung der Kreisverwaltung nur reduzierte Zahlen zum aktuellen Infektionsgeschehen. (md/-oli)
Sekundarschule wird noch teurer
Die nächste Sitzung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebs Dormagen beginnt am Montag, 14. Dezember, um 17.30 Uhr im Ratssaal des Neuen Rathauses, Paul-Wierich-Platz 2 (Eingang an der Ecke Römerstraße/Castellstraße). Themen der Sitzung sind unter anderem der aktuelle Sachstand der Sanierung und Erweiterung der Sekundarschule mit erneut steigenden Kosten sowie die Beratung über eine mögliche Holzmodulbauweise beim Schulbau.
Aufgrund der Corona-Pandemie werden für die Sitzung Vorkehrungen zum Infektionsschutz getroffen. So müssen die Besucher während der gesamten Sitzung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Zudem werden zur Kontaktnachverfolgung die Daten der Sitzungsteilnehmer bei einer Eingangskontrolle erfasst. Personen mit Erkältungssymptomen können an der Sitzung nicht teilnehmen. Damit der Mindestabstand eingehalten werden kann, sind die Sitzplätze auf 20 Personen begrenzt. An einer Teilnahme Interessierte können sich im Vorfeld mit ihren Kontaktdaten beim Eigenbetrieb der Stadt Dormagen per E-Mail an peter.engel@stadt-dormagen.de oder unter Tel. 02133/257-623 anmelden. Diese erhalten dann bevorzugt Zugang. Nur wenn noch Plätze frei sind oder wieder Plätze frei werden, kann darüber hinaus Zugang gewährt werden. (md/-oli)
Nur reduzierte Zahlen
Ein 65-jähriger Mann aus Neuss ist in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Das gab die Kreisverwaltung soeben bekannt. Damit ist die Zahl der Todesopfer kreisweit auf 81 gestiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 772 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landeszentrums Gesundheit (LZG) Nordrhein-Westfalen liegt aktuell für das Kreisgebiet bei 106,9 (Vortag 112,0). Wegen technischer Probleme im Epidemie-Management-System SORMAS umfasst die heutige Corona-Lagemeldung der Kreisverwaltung leider nur reduzierte Zahlen zum aktuellen Infektionsgeschehen. (md/-oli)