Weiterhin unter 35

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 475 Personen (Vortag 484) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 50 (47) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 69 (67) Infizierte, in Rommerskirchen sind es 8 (8). Bisher haben kreisweit 127.846 Personen im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 57.988 die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 29,0 (29,0) und damit seit zwei Werktagen unter dem Schwellenwert von 35. Unter den im Kreisgebiet aktuell Infizierten ist bei 338 Fällen (349) die britische Viruslinie B.1.1.7 und bei einem Fall (1) die brasilianische Viruslinie B.1.1.28.1 nachgewiesen. Zurzeit sind 668 Personen (679) als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne. (md/-oli)

Viele Einsätze durch Unwetter

Am vergangenen Freitag kam es aufgrund der Unwetterlage ab etwa 19.20 Uhr zu einer Vielzahl von Feuerwehreinsätzen. Neben vermehrten Stromausfällen liefen durch den Starkregen in Delrath und Hackenbroich mehrere Keller voll. Diese wurden durch die Feuerwehr ausgepumpt. Zudem führte das Unwetter zu einer technischen Störung in der Kreisleitstelle. Dadurch waren der Notruf 112 und weitere technische Einrichtungen der Kreisleitstelle stark beeinträchtigt. Aufgrund dessen veranlasste der Kreisbrandmeister, dass alle Gerätehäuser im Rhein-Kreis-Neuss besetzt wurden. Für die Feuerwehr Dormagen bedeutete dies das Auslösen des Stadtalarms (Vollalarm).

Zusätzlich beschäftigte ein Dachstuhlbrand an der Forsthausstraße in Ückerath die Dormagener Feuerwehr. Die dorthin entsandten Einsatzkräfte stellten eine Verrauchung und leichten Feuerschein im Dachbereich fest. Die Bewohner des betroffenen Gebäudekomplexes waren durch Hinweise von Nachbarn auf den Brand aufmerksam gemacht worden und hatten bereits das Haus verlassen. Die Einsatzkräfte stellten fest, dass es sowohl auf der Vorderseite als auch auf der Rückseite des Daches zu einer thermischen Aufbereitung gekommen war. Mit dem Einsatz von mehreren Strahlrohren kühlten sie zunächst das Dach und versuchten den Brandherd von der Drehleiter aus zu öffnen und zu löschen.

Als feststand, dass sich der Brand bereits ausgedehnt hatte, öffneten die Einsatzkräfte die Innenverkleidung von innen sowie die Dachfläche von außen, um ein Übergreifen auf den weiteren Gebäudekomplex zu verhindern. Hierfür räumten sie vorsichtshalber das angrenzende Gebäude und stockten das Einsatzpersonal auf. Dazu wurden drei weitere Löschzüge zu der Einsatzstelle entsandt sowie eine weitere Drehleiter angefordert. Diese wurde durch die Feuerwehr Neuss, Löschzug Norf, gestellt. Insgesamt befanden sich 55 Einsatzkräfte vor Ort. Eine Brandausbreitung auf das Nachbargebäude konnte verhindert werden. Da jedoch Rauch in den Treppenraum und einige Räume eingetreten war, wurden die Bewohner des direkt angrenzenden Mehrfamilienhauses für die folgende Nacht bei Nachbarn untergebracht. Nach etwa vier Stunden konnte der Einsatz nach abschließender Kontrolle mit einer Wärmebildkamera auf Glut- und Wärmenester beendet werden.

Gegen 2 Uhr war in der Nacht von Freitag auf Samstag auch die Einsatzbereitschaft aller Fahrzeuge wiederhergestellt. Die Bereitschaften in den Gerätehäusern konnten aufgelöst werden, da die technische Störung in der Kreisleitstelle zwischenzeitlich wieder behoben worden war. (md/-oli)

345. Todesopfer im Kreisgebiet

Ein 94-jähriger Mann aus Meerbusch ist in Verbindung mit der Erkrankung an Covide-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer im Rhein-Kreis Neuss auf 345 gestiegen. Kreisweit ist aktuell bei 483 Personen (Vortag 519) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Davon befinden sich 48 (57) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 69 Infizierte (76), in Rommerskirchen sind es 10 (12). Insgesamt 127.828 Personen (127.795) haben im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss bislang eine Impfung und 56.671 (54.044) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 33,9 (39,6) und damit den ersten Tag unter dem Schwellenwert von 35. Unter den im Kreisgebiet aktuell infizierten Personen ist bei 365 Fällen (386) die britische Viruslinie B.1.1.7 und bei einem Fall (2) die brasilianische Viruslinie B.1.1.28.1 nachgewiesen. Dabei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Aktuell sind 692 Personen (712) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Plus 0,5 bei Inzidenz

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 543 Personen (Vortag 538) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 55 (59) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 83 Infizierte, in  Rommerskirchen sind es 12. Insgesamt 127.790 Personen (127.774) haben im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss bislang eine Impfung und 52.653 (50.376) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 37,9 (37,4). Unter den im Kreisgebiet aktuell infizierten Personen ist bei 409 Fällen (407) die britische Viruslinie B.1.1.7, bei keinem Fall (Vortag 1) die südafrikanische Viruslinie B 1.351 und bei zwei Fällen (2) die brasilianische Viruslinie B.1.1.28.1 nachgewiesen. Hierbei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Zurzeit sind 844 Personen (865) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne. (md/-oli)

Inzidenz sinkt weiter

Ein 79-jähriger Mann aus Meerbusch, ein 68-jähriger Mann aus Neuss und ein 82-jähriger Mann aus Grevenbroich sind in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer im Rhein-Kreis Neuss auf 344 gestiegen. Kreisweit ist aktuell bei 538 Personen (Vortag 624) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 37,4 (41,8).

Insgesamt wurden im Rhein-Kreis Neuss seit Pandemie-Beginn 17 973 (Vortag: 17 955) Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Bei den durch den Kreis beauftragten Anbietern von kostenfreien Antigen-Schnelltests wurden in der vergangenen Woche insgesamt 125.427 Testungen (Vorwoche 155.560) durchgeführt. Hierbei waren 155 (Vorwoche 346) Ergebnisse positiv. In den Corona-Testzentren Neuss und Grevenbroich sowie durch die mobilen Testteams sind in der vergangenen Woche 1.066 PCR-Testungen (Vorwoche 1.727) vorgenommen worden. Diese Zahlen umfassen nicht die Testungen in Arztpraxen und Krankenhäusern im Kreisgebiet sowie von Reiserückkehrern an Flughäfen oder Grenzstationen. (md/-oli)

 

Ab Mittwoch in Stufe 2

Seit dem 26. Mai und damit seit fünf Werktagen liegt die Sieben-Tages-Inzidenz im Rhein-Kreis Neuss unter dem Schwellenwert von 50. Heute liegt die Inzidenz im Kreisgebiet bei 41,8. Damit gelten für den Rhein-Kreis Neuss – und damit auch für Dormagen und Rommerskirchen – ab Mittwoch, 2. Juni, Beginn um Mitternacht, die Regelungen der Inzidenzstufe 2 der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.

Allgemeine Kontaktbeschränkung: Erlaubt sind im öffentlichen Raum Treffen von einer unbegrenzten Personenzahl aus maximal drei Haushalten. Zehn Personen aus einer unbegrenzten Zahl an Haushalten dürfen zusammenkommen, wenn alle einen Negativtest haben. Immunisierte Personen (vollständig Geimpfte und Genesene) dürfen in beiden Fällen zusätzlich teilnehmen. Bei Treffen von ausschließlich vollständig Geimpften oder Genesenen sowie der Nutzung von Spielplätzen durch Kinder gibt es keine Personenbegrenzung.

Private Veranstaltungen (ohne Partys): Private Veranstaltungen sind mit Negativtest im Freien mit bis zu 100 Personen und in Innenräumen mit bis zu 50 Gästen zulässig. Partys bleiben untersagt.

Bildungsangebote außerhalb von Schulen: Erlaubt ist Präsenzunterricht in Innenräumen ohne eine Begrenzung der Personenzahl und ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan. Ein Negativtest ist erforderlich. Musikunterricht ist in Innenräumen mit Gesang und Blasinstrumenten für höchsten 10 Personen mit Negativtest zulässig.

Kinder- und Jugendarbeit: Zulässig sind Gruppenangebote in Innenräumen mit 20 jungen Menschen, im Freien mit 30. Die Maskenpflicht ist auch in Innenräumen aufgehoben. Es gibt keine Altersbegrenzung, ein Negativtest ist erforderlich. Ferienangebote und Ferienreisen sind mit Negativtest möglich.

Kultur: Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten, Bibliotheken und ähnlichen Kultureinrichtungen sowie die Durchführung von Konzerten und Aufführungen in und von Theatern, Opern und Konzerthäusern sowie Kinos ist unter den in der Verordnung definierten Voraussetzungen grundsätzlich wieder erlaubt. In Innenräumen und im Freien gilt eine Obergrenze von höchstens 500 Personen. Es sind zwingend ein Sitzplan im Schachbrettmuster sowie ein vorheriger Negativtest erforderlich. Für Museen entfällt die Terminpflicht.

Sport: Kontaktfreier Außensport ist auf und außerhalb von Sportanlagen ohne Personenbegrenzung erlaubt. Kontaktsport ist im Freien mit bis zu 25 Personen bei Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgung und mit Negativtest zulässig. In Innenräumen (inklusive Fitnessstudios) ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und Kontaktsport mit höchstens 12 Personen, jeweils bei Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgung und mit Negativtest möglich. Im Freien sind bis zu 1.000 Zuschauer (maximal 33 Prozent der Kapazität) ohne Negativtest, in Innenräumen bis zu 500 Zuschauer mit Negativtest zugelassen – jeweils mit Sitzplan im Schachbrettmuster.

Einzelhandel, der nicht zur Grundversorgung zählt: Geöffnet ohne Pflicht zur Terminvereinbarung und ohne Negativtest. Erlaubt ist wie in der Grundversorgung ein Kunde pro 10 Quadratmeter.

Gastronomie: Zulässig ist die Öffnung der Gastronomie im Innen- und Außenbereich mit Platzpflicht. In der Innengastronomie ist zusätzlich ein Negativtest erforderlich, in der Außengastronomie nicht mehr. Mindestabstände zwischen Tischen dürfen unterschritten werden, wenn eine bauliche Abtrennung zwischen den Tischen (zum Beispiel durch eine Plexiglasscheibe) vorhanden ist, die eine Übertragung von Viren für den Tisch- und kompletten Sitzbereich verhindert. Kantinen dürfen öffnen, für Betriebsangehörige entfällt dort die Testpflicht.

Freizeit- und Vergnügungsstätten: Schwimmbäder, Saunen und Indoorspielplätze dürfen mit Personenbegrenzung und Negativtest öffnen. Erlaubt ist weiter die Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen wie Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten; dabei ist ein Negativtest erforderlich. Bei Ausflugsfahrten mit Schiffen und ähnlichem sind Außenbereiche mit Negativtest zulässig. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 liegt, sind jeweils mit Negativtest Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichem auch im Innenbereich und die Öffnung von Freizeitparks und Spielbanken möglich.

Beherbergung/Tourismus: Übernachtungen sind mit voller gastronomischer Versorgung möglich. Ein Negativtest ist erforderlich. Bei mehrtägigem Aufenthalt muss dieser alle drei Tage vorgelegt werden. Busreisen sind mit Negativtest auf eine Kapazitätsbegrenzung von 60 Prozent begrenzt, falls nicht ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen. Auf Campingplätzen ist das Übernachten in Zelten möglich.

Messen und Märkte: Messen und Ausstellungen sind mit einer Begrenzung auf einen Besucher pro 7 Quadratmeter der für Besucher zugänglichen Fläche sowie eines der unteren Gesundheitsbehörde vorab vorzulegenden Hygienekonzeptes zulässig. In geschlossenen Räumen ist ein Negativtest erforderlich. Für Jahr- und Spezialmärkte entfällt die Testpflicht. Mit Negativtest sind auch Kirmeselemente möglich.

Tagungen und Kongresse: Zulässig im Innen- und Außenbereich mit höchstens 500 Teilnehmern und Negativtest.

Allgemein gilt:  Vollständig Geimpfte und Genesene sind den negativ getesteten Personen in allen Bereichen gleichgestellt. Als vollständig Geimpft gilt auch ein Genesener mit einer Impfdosis. Negativtests sind nur von zugelassenen Schnellteststellen sowie Arbeitgeber- und Schultestungen mit entsprechendem Nachweis gültig und dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Selbsttests sind nicht zulässig. Sowohl für Genesene als auch für Geimpfte haben die allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln wie das Tragen einer Maske oder Einhalten von Abständen weiterhin Bestand.

Die Inzidenzstufe 1 gilt in NRW, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz dauerhaft bei höchstens 35 liegt. Die Inzidenzstufe 2 greift, wenn der Wert bei über 35, aber höchstens 50 liegt. Die Inzidenzstufe 3 greift bei über 50 bis höchstens 100. Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird – mit Wirkung für den übernächsten Tag. Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird – mit Wirkung für den übernächsten Tag. Eine Übersicht über die in NRW gültigen Regeln ist online auf https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw zu finden. (md/-oli)

Zweimal die brasilianische Mutante

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 671 Personen (Vortag 677) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 60 (57) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es aktuell 99 Infizierte (101), in Rommerskirchen sind es 17 (18). Unverändert sind seit Pandemie-Beginn 341 Menschen in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Kreisweit sind bisher 16.939 Personen (16.904) wieder von der Infektion genesen. Insgesamt haben bislang 126.703 Personen (124.195) im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 48.193 (47.336) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-1 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 39,6 (39,8). Unter den im Kreisgebiet aktuell infizierten Personen ist bei 430 Fällen (448) die britische Viruslinie B.1.1.7, bei einem Fall (1) die südafrikanische Viruslinie B 1.351 und bei zwei Fällen (1) die brasilianische Viruslinie B.1.1.28.1 nachgewiesen. Hierbei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Aktuell sind 1.067 Personen (1.177) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)