Inzidenz hoch auf 147

Eine 74-jährige Frau aus Neuss ist in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer im Rhein-Kreis Neuss auf 309 gestiegen. Kreisweit ist aktuell bei 1.768 Personen (Vortag 1.774) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 66 (64) zur Behandlung in einem Krankenhaus. Im Kreisgebiet haben bisher 92.473 Personen (90.697) haben im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 26.764 (26.421) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landeszentrums Gesundheit NRW liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 147,0 (129,9). Unter den im Kreisgebiet aktuell Infizierten Personen ist bei 1.101 Fällen (1.138) die britische Viruslinie B.1.1.7 und bei 15 Fällen (16) die südafrikanische Viruslinie B 1.351 nachgewiesen. Hierbei gibt es aktuell keinen Hot-Spot. Aktuell sind 2.914 Personen (3.038) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne.

Bei den durch den Kreis beauftragten Anbietern von kostenfreien Antigen-Schnelltests wurden in der vergangenen Woche insgesamt 85.232 Testungen (61.548) vorgenommen. Davon waren 342 (156) positiv. Die derzeit mit dem Coronavirus infizierten Personen verteilen sich wie folgt auf die Städte und die Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss: Neuss 636 (628), Grevenbroich 383 (391), Dormagen 284 (296), Meerbusch 169 (170), Kaarst 120 (115), Korschenbroich 82 (80), Jüchen 51 (52) und Rommerskirchen 43 (42). (md/-oli)

Das ändert sich in Dormagen

Die Stadtverwaltung hat dargestellt, was sich aufgrund der seite heute im Rhein-Kreis Neuss geltenden „Corona-Notbremse“ (neues Bundesinfektionsschutzgesetz) in Dormagen im Einzelnen ändert:

Ausgangsbeschränkungen: Zwischen 22 und 5 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen. Bürger dürfen die Wohnung oder das eigene Grundstück nicht verlassen. Ausnahmen gelten unter anderem für Notfälle, die Berufsausübung oder das Gassigehen mit dem Hund. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.

Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sind auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Das gilt ab sofort nicht nur für den öffentlichen, sondern auch für den privaten Bereich.

Einzelhandel: Der Lebensmittelhandel bleibt geöffnet, ebenfalls die Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Dabei gilt eine begrenzte Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts. Für alle anderen gilt: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn diese einen bestätigten negativen Corona-Test mit Nachweis (Bürgertestung) vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Inzidenzwert über 150, ist bei Geschäften, die zuvor ausschließlich mit negativem Test besucht werden konnten, nur noch das Abholen bestellter Waren erlaubt.

Dienstleistungen: Nicht-medizinische körpernahe Dienstleistungen sind untersagt. Eine Ausnahme gibt es für Friseurdienstleistungen und Fußpflege. Kunden müssen dabei ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.

In Schulen wird der Wechselunterricht fortgeführt. Ausnahmen gibt es für Abschlussjahrgänge und Förderschulen. Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht in den Schulen ist eine zweimal pro Woche durchgeführte Testung. Sollte der Inzidenzwert im Rhein-Kreis Neuss (RKN) an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 165 übersteigen, gehen die Schulen in den Distanzunterricht. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind auch dann möglich.

Kindertagesstätten gehen ab einer Inzidenz von 165 im RKN in die Notbetreuung über. Die „Corona-Notbremse“ tritt erst dann wieder außer Kraft, wenn die Wochen-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Zusätzlich ist beschlossen worden, das Kinderkrankengeld für gesetzlich versicherte Berufstätige um 10 zusätzliche Tage, für Alleinerziehende um 20 Tage auszuweiten, damit diese ihre Kinder während pandemiebedingter Schul- oder Kita-Schließung zuhause betreuen können. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsleistung grundsätzlich auch im Homeoffice erbracht werden kann.

Tannenbusch: Der Tierpark bleibt geöffnet. Allerdings ist der Besuch nur noch mit einem negativen Testergebnis möglich. Vor dem Besuch muss online unter https://www.eventbrite.de/e/ticket-fur-tannenbusch-tickets-103311062168 ein Ticket gebucht werden.

Sport: Kontaktloser Sport im Freien ist nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen kontaktlosen Sport maximal zu fünft ausüben. Ist ein Trainer anwesend, benötigt dieser einen bestätigten negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Maskenpflicht: Die Maskenpflicht in der Zonser Altstadt an den Wochenenden und an den Bahnhöfen gilt weiterhin. In Bus und Bahn müssen Fahrgäste eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Das Kontroll- und Servicepersonal darf OP-Masken verwenden. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keine Maske tragen.

Beerdigungen: Ab einer Inzidenz von 100 dürfen maximal 30 Menschen an einer Beerdigung teilnehmen.

Bürger, die Hilfe benötigen, weil sie beispielweise nicht mehr alleine Einkaufen gehen können oder sich in Quarantäne befinden und keine Unterstützung im persönlichen Umfeld haben, können sich per Mail an hilfe@stadt-dormagen.de wenden. Bei Fragen an die Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderung zu möglichen Hilfsprogrammen und Förderangeboten des Bundes können sich Gewerbetreibende per Mail an wirtschaft@stadt-dormagen.de wenden. (md/-oli)

Inzidenz bei 129,9

En 70-jähriger Mann aus Dormagen ist in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer kreisweit auf 308 gestiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 1.774 Personen (Vortag 1.665) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. In Dormagen gibt es 296 (268) Infizierte, in Rommerskirchen sind es 42 (39). Zur Behandlung in einem Krankenhaus befinden sich kreisweit 64 (68) Infizierte. Im Kreisgebiet haben bisher 90.697 Personen (88.951) im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 26.421 (26.076) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landeszentrums Gesundheit NRW liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 129,9 (124,4). Unter den im Kreisgebiet aktuell Infizierten ist bei 1.138 Fällen (1.156) die britische Viruslinie B.1.1.7 und bei 16 Fällen (17) die südafrikanische Viruslinie B 1.351 nachgewiesen. Hierbei gibt es auch weiterhin keinen Hot-Spot. Aktuell sind 3.038 Personen (3.035) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Corona-Bremse ab Sonntag

Mit der bundesweiten „Corona-Notbremse“werden in Deutschland einheitliche Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus angeordnet. Im Rhein-Kreis Neuss treten diese Änderungen am Sonntag, 25. April, um 0 Uhr in Kraft. Ab dann gelten diese bundeseinheitlichen Regeln:

 1. Treffen sind auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Dies gilt sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Raum.

2. Zwischen 22 und 5 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen. Bürger dürfen die Wohnung oder das eigene Grundstück nicht verlassen. Ausnahmen gelten unter anderem für Notfälle, die Berufsausübung oder das Gassigehen mit dem Hund. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.

3. Der Lebensmittelhandel bleibt geöffnet, ebenfalls die Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Dort gilt eine begrenzte Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts. Für alle anderen gilt: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn diese einen bestätigten negativen Corona-Test mit Nachweis (Bürgertestung) vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Inzidenzwert über 150, ist nur noch das Abholen bestellter Waren erlaubt.

4. Nicht-medizinische körpernahe Dienstleistungen sind untersagt. Eine Ausnahme gibt es für Friseurdienstleistungen und Fußpflege. Kunden müssen allerdings ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.

5. Kontaktloser Sport im Freien ist nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen kontaktlosen Sport maximal zu fünft ausüben.

6. Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Nur zoologische und botanische Gärten können mit einem aktuellen negativen Test besucht werden.

7. Arbeitgeber müssen Homeoffice anbieten, wo das möglich ist.

8. In Schulen ist Präsenzunterricht ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 verboten. Wenn die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 165 liegt, geht es ab dem übernächsten Tag in den Distanzunterricht. Ab einem Wert von 100 ist Wechselunterricht möglich. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich. Schüler sollen zweimal in der Woche auf eine Corona-Infektion getestet werden.

9. Kindertagesstätten gehen ab einer Inzidenz von 165 in die Notbetreuung über.

Die „Corona-Notbremse“ tritt erst dann wieder außer Kraft, wenn die Wochen-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die örtlichen Ordnungsbehörden für die Durchsetzung der Vorgaben und die Ahndung von Verstößen zuständig sind. Die Polizei wird die Ordnungsämter insbesondere bei der Überwachung der Ausgangssperre unterstützen. (md/-oli)

344 Infizierte in Dormagen

Eine 83-jährige Frau aus Meerbusch ist in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer kreisweit auf 307 gestiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 1.595 Personen ( Vortag 1.477) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 66 (57) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 344 (314) Infizierte, in Rommerskirchen sind es 38 (38). Kreisweit haben bisher 87.155 Personen (85.742) im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 25.685 (25.684) die Zweitimpfung gegen das SARS.CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landeszentrums Gesundheit NRW liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 114,0 (106,7). Auch heute gilt dabei leider folgender Hinweis: Aufgrund von Störungen im Landesverwaltungsnetz spiegeln diese Werte offenbar nicht die exakte Infektionslage wider. Das gilt so schon seit vergangenen Montag.

Unter den im Kreisgebiet aktuell mit dem Corona-Virus infizierten Personen ist bei 1.095 Fällen (1.040) die britische Viruslinie B.1.1.7 und bei 17 Fällen (20) die südafrikanische Viruslinie B 1.351 nachgewiesen. Hierbei gibt es aktuell keinen Hot-Spot. Zurzeit sind 2.897 Personen (2.715) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes durch die jeweilige Kommune (Wohnsitzzuständigkeit) in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Todesopfer Nummer 306

Eine 67-jährige Frau aus Kaarst ist in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer kreisweit auf 306 gestiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 1.477 Personen (Vortag 1.411) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich unverändert 57 zur Behandlung in einem Krankenhaus. Kreisweit haben bisher 85.742 Personen (83.469) im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 25.684 (25.272) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landeszentrums Gesundheit NRW liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 106,7 (101,4). Hinweis: Nach Störungen im Landesverwaltungsnetz spiegeln diese Werte nach Angaben der Kreisverwaltung seit Tagen nicht die exakte Infektionslage wider.

Unter den im Kreisgebiet aktuell Infizierten ist bei 1.040 Fällen (992) die britische Viruslinie B.1.1.7 und unverändert bei 20 Fällen die südafrikanische Viruslinie B 1.351 nachgewiesen. Hierbei gibt es aktuell keinen Hot-Spot. Zurzeit sind 2.715 Personen (2.683) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne. Die derzeit Infizierten verteilen sich wie folgt auf die Städte und die Gemeinde im Kreisgebiet: Neuss 489 (476), Grevenbroich 314 (292), Dormagen 248 (233), Meerbusch 172 (167), Kaarst 95 (94), Korschenbroich 62 (59), Jüchen 59 (56) und Rommerskirchen: 38 (34). (md/-oli)

Inzidenz wieder über 100

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 1.411 Personen (Vortag 1.289) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 57 (44) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 233 (227) Infizierte, in Rommerskirchen sind es 34 (28). Kreisweit haben bisher 83.469 Personen (82.566) im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 25.272 (25.271) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landeszentrums Gesundheit NRW liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 101,4 (97,6). Hinweis: Das LZG weist darauf hin, dass aufgrund von Störungen im Landesverwaltungsnetz nicht alle Meldungen der Gesundheitsämter verarbeitet werden konnten. Die Werte sind daher unvollständig, die Inzidenz für den Rhein-Kreis könnte daher höher liegen.

Unter den im Kreisgebiet aktuell Infizierten ist bei 992 Fällen (946) die britische Viruslinie B.1.1.7 und bei 20 Fällen (21) die südafrikanische Viruslinie B 1.351 nachgewiesen. Hierbei gibt es aktuell keinen Hot-Spot. Aktuell sind 2.683 Personen (2.642) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (-oli/md)