Bürgeramt wieder durchgängig auf

Ab Montag, 4. Oktober, ist das Bürgeramt der Stadt Dormagen wieder durchgängig geöffnet und kehrt zu den ursprünglichen Öffnungszeiten vor der Corona-Pandemie zurück. Somit haben die Bürger auch zur Mittagszeit die Gelegenheit, mit ihren Anliegen ins Neue Rathaus zu kommen. Da die Mitarbeiter des Bürgeramts versetzt in die Pause gehen, kann es an den Schaltern zwischen 12 und 14 Uhr zu längeren Wartezeiten kommen. Das Bürgeramt hat zu folgenden Zeiten geöffnet: montags und dienstags von 8 bis 17 Uhr, mittwochs von 8 bis 13,30 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13.30 Uhr. Wer samstags das Bürgeramt besuchen möchte, muss dagegen im Vorfeld einen Termin unter Tel. 02133/257-257, per E-Mail an buergeramt@stadt-dormagen.de oder online auf www.dormagen.de/terminvergabe vereinbaren. Weiterhin sind die aktuellen Hygienevorschriften und Abstandsregeln zu beachten. Es ist eine medizinische Maske (OP-Maske, KN95 oder FFP2) zu tragen. Zudem sollten die Hände beim Betreten des Rathauses desinfiziert werden. (md/-oli)

Änderungen ab 1. Oktober

Das Land NRW hat eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, mit der weitere Lockerungen einhergehen. So wird es ab dem morgigen Freitag, 1. Oktober, keine verpflichtende Maskenpflicht im Freien mehr geben. Bislang galt eine Maskenpflicht im Freien in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen. Darüber hinaus sind Sport- und Kulturevents sowie sonstige Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besuchern erlaubt. Wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen einer Maske aber weiterhin empfohlen.

In den Herbstferien (11. bis 24. Oktober) benötigen Schüler für die Teilnahme an 3G-Veranstaltungen einen aktuellen negativen Corona-Test, sofern sie nicht geimpft sind. Tests für Schüler unter 18 Jahren bleiben weiter kostenlos. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test und sind generell getesteten Personen gleichgestellt. Außerhalb der Herbstferien wird bei Schülern ab 16 Jahren der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schüler und benötigen außerhalb der Herbstferien weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Grund sind die regelmäßigen Testungen in den Schulen – bei weiterführenden Schulen dreimal pro Woche.

Eine weitere Lockerung betrifft die PCR-Tests. Dort, wo bislang ein PCR-Test als Zugangsvoraussetzung verpflichtend war, kann ab dem 1. Oktober alternativ ein Schnelltest verwendet werden, der maximal sechs Stunden alt ist. In der Innengastronomie sind keine besonderen Abstände oder Trennwände zwischen Tischen mehr vorgeschrieben. Weiterhin gilt jedoch die Maskenpflicht, wenn der Sitz- oder Stehplatz verlassen wird. (md/-oli)

 

95 Infizierte in Dormagen

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 725 Personen (Vortag 679) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 23 (22) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es aktuell 95 Infizierte (91), in Rommerskirchen sind es 10 (9). Kreisweit sind bisher 20.761 Personen (20.737) wieder von der Infektion genesen. Bisher haben 161.011 Personen (160.983) im Impfzentrum und durch den mobilen Impfdienst des Rhein-Kreises Neuss eine Impfung und 150.289 (150.257) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 54,9 (54,9). Zurzeit sind 599 Personen (641) als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Drei weitere Todesfälle

Eine 81-jährige Frau aus Dormagen sowie zwei Männer aus Neuss im Alter von 79 und 93 Jahren sind in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer kreisweit auf 368 gestiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 725 Personen (Vortag 839) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 19 (15) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es aktuell 105 Infizierte (115), in Rommerskirchen sind es 8 (9). Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 52,0 (54,9). Zurzeit sind 623 Personen (571) als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne. (md/-oli)

Mobiles Impfen bei der VHS

Am Mittwoch, 29. September, bietet das Impfzentrum des Rhein-Kreis Neuss von 11.30 bis 16.30 Uhr ein mobiles Impfangebot bei der VHS Dormagen im städtischen Kulturhaus an der Langemarktstraße 1-3. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Impfberechtigt sind alle NRW-Einwohner ab zwölf Jahren. Der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Dosis ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen. Es ist auch möglich vor Ort eine Zweitimpfung mit BioNTech zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich. Impfwillige müssen nur ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – sofern vorhanden – ein Impfausweis vorgelegt werden. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig. (md/-oli)

Inzidenz runter auf 54,9

Ein 60-jähriger Mann aus Neuss ist in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer kreisweit auf 365 gestiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 839 Personen (Vortag 819) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 15 (16) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es aktuell 115 Infizierte (112), in Rommerskirchen sind es 9 (8). Kreisweit haben bisher 160.745 Personen (160.565) im Impfzentrum und durch den mobilen Impfdienst des Rhein-Kreises Neuss eine Impfung und 149.464 (149.024) bereits die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten. Der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 54,9 (59,3). Zurzeit sind 571 Personen (658) als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Ausbau A57: neue Offenlage

Die Autobahn (A) 57 soll im Abschnitt südlich des Autobahnkreuzes Neuss-Süd bis südlich der Anschlussstelle Dormagen von vier auf sechs Fahrspuren ausgebaut werden. Die entsprechenden Pläne wurden bereits öffentlich ausgelegt. Aufgrund von Hinweisen auf weitere planungsrelevante Tierarten im Untersuchungsraum wurde eine ergänzende faunistische Untersuchung zum Vorkommen der Haselmaus durchgeführt. Außerdem sind weitere Schutz- und Vermeidungs- sowie vorgezogene Maßnahmen des Artenschutzes notwendig. Darüber hinaus wurde das Schadstoffgutachten aktualisiert. Die überarbeiteten Planunterlagen werden bis einschließlich 21. Oktober 2021

im Technischen Rathaus der Stadt Dormagen, Mathias-Giesen-Straße 11, Zimmer 0.24 ausgelegt: montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr sowie

im Rathaus der Stadt Neuss, dritte Etage, Zimmer 3.802 (zu erreichen über den Eingang 5, Michaelstraße 50) ausgelegt: montags bis mittwochs von 8.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr.

Die Unterlagen sind auch über die Internetseiten der Stadt Dormagen und der Stadt Neuss sowie die Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“ (http://url.nrw/offenlage) zugänglich. Jeder, dessen Belange durch die Änderungen und Ergänzungen erstmals oder stärker als bisher berührt werden, kann bis spätestens 4. November 2021 seine Einwendungen gegen den Plan an die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 25, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf sowie die Städte Dormagen und Neuss richten. (md/-oli)