Am Karfreitag (7. April), in der Tuner- und Poserszene auch „Carfreitag“ genannt, führte die Polizei des Rhein-Kreis Neuss gezielte Verkehrskontrollen durch. Insgesamt wurden kreisweit über 250 Fahrzeuge überprüft. Insgesamt wurden 254 Verkehrsverstöße festgestellt. In 119 Fällen wurde eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit diagnostiziert. Neben Verkehrsverstößen wie etwa die Nichtbeachtung der Gurtpflicht oder der Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt, lag das Hauptaugenmerk auf technisch-veränderten Fahrzeugen. 18 davon wurden durch den Verkehrsdienst besonders unter die Lupe genommen. Bei drei Fahrzeugen führten die technischen Veränderungen sogar zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Diese Kraftfahrzeuge wurden zur Erstellung eines technischen Gutachtens sichergestellt und abgeschleppt.
So geschehen bei der Kontrolle eines 28-jährigen Grevenbroichers in seinem leistungsstarken Coupé. Unüberhörbar fiel den Beamten die unzulässige Veränderung der Abgasanlage auf. Bei einer vor Ort durchgeführten Schallpegelmessung konnte ein Standgeräusch von 96 Dezibel bei erlaubten 83 Dezibel festgestellt werden. Bei einer Überschreitung von 10 Dezibel ist von einer Verdopplung der empfundenen Lautstärke auszugehen. Der Pkw wurde zur Erstellung eines technischen Gutachtens sichergestellt. Neben den zu erwartenden Bußgeldern werden sich die Verkehrssünder auch auf die Kosten für das Gutachten sowie die Abschleppgebühren einstellen müssen. (md/-oli)