Boostersonntag am Gillbach

Am Sonntag, 30. Januar, bietet der Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen, der Kassenärztlichen Vereinigung und den Hilfsorganisationen erneut den „Booster-Sonntag“ an. In allen acht Kommunen im Kreisgebiet gibt es von 10 bis 14 Uhr ein Angebot für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. In Rommerskirchen wird an diesem Standort geimpft: Pfarrheim St. Peter, Kirchgasse 6, 41569 Rommerskirchen.

Geimpft wird mit dem mRNA-Impfstoff des Herstellers Moderna sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, die mindestens zwölf Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig. Impfwillige müssen nur ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist nur der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online auf www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig. (md/-oli)