Bis Donnerstag Impfen in Gohr

Der Rhein-Kreis Neuss bietet mit Dr. Rudolf Kochs von heute bis Donnerstag, 30. Dezember, jeweils von 13 bis 19 Uhr mobiles Impfen im Pfarrheim in Gohr, Kirchplatz 6, an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Impfberechtigt sind alle NRW-Einwohner ab zwölf Jahren. Der mRNA-Impfstoff von BioNTech wird nur an Personen unter 30 Jahren verimpft. Der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen empfohlen, die mindestens 18 Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.

Auch Haus- und Fachärzte sowie das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung am Neusser Hammfelddamm bieten Auffrischimpfungen an. Die Öffnungszeiten des Impfzentrums sind täglich von 8 bis 20 Uhr. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Auf der Homepage des Kreises findet sich online auf www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online auf www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig. (md/-oli)