Mit Blick auf den nahenden Sommer erinnert die Stadt Dormagen an das Badeverbot im Rhein. Das Baden im Rhein ist im gesamten Stadtgebiet untersagt. Grundlage ist die seit August 2025 geltende Verordnung (meinDormagen berichtete). Starke Strömungen, Sogwirkungen durch den Schiffsverkehr, plötzlich abfallende Uferbereiche und wechselnde Wasserstände machen den Fluss gefährlich – auch für erfahrene Schwimmer. Bereits im flachen Uferbereich bei knöcheltiefem Wasser besteht Gefahr. „Wir werden regelmäßig Kontrollen an den Uferbereichen vornehmen“, so Ordnungsdezernent Fritz Bezold. Verstöße gegen das Badeverbot können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Auch Seen, Teiche oder sonstige offene Gewässer können unberechenbare Risiken bergen. Dazu zählen unter anderem Kälteschocks, unklare Wassertiefen, verdeckte Hindernisse, Pflanzenbewuchs unter Wasser sowie fehlende Rettungsinfrastruktur. Insbesondere das Schwimmen in nicht freigegebenen oder unbeaufsichtigten Gewässern stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. (md/-oli)









