17 Erkrankte wieder genesen

Aktuell ist im Rhein-Kreis Neuss bei 220 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Kreisweit sind mittlerweile 17 Personen bereits wieder von der Infektion genesen. Unverändert drei Erkrankte sind an den Folgen der Infektion gestorben. Von den mit dem Virus infizierten Personen wohnen 71 in Neuss, 40 in Dormagen, 35 in Grevenbroich, 34 in Meerbusch, 20 in Kaarst, elf in Korschenbroich, sieben in Jüchen und zwei in Rommerskirchen. 1.008 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 919 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. Für wichtige Fragen hat das Kreis-Gesundheitsamt unter Tel. 02181/601-7777 eine Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen finden sich auf der Kreis-Homepage www.rhein-kreis-neuss.de/corona.(md/av)

220 Infektionen im Kreisgebiet

Aktuell ist im Rhein-Kreis Neuss bei 220 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Unverändert drei Erkrankte sind an den Folgen der Infektion gestorben. Kreisweit sind zehn Personen bereits wieder von der Infektion genesen. Von den mit dem Virus infizierten Personen wohnen 71 in Neuss, 39 in Dormagen, 37 in Grevenbroich, 32 in Meerbusch, 20 in Kaarst, zwölf in Korschenbroich, sieben in Jüchen und zwei in Rommerskirchen. 835 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 942 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. Im Seniorenheim St. Hubertusstift in Neuss hat sich die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Bewohner auf 27 erhöht. Die Bewohner sind alle weiterhin in der Einrichtung und nicht in einem kritischen Zustand. Die notwendige ärztliche Versorgung ist dort sichergestellt. Die durch den Rhein-Kreis Neuss als WTG-Behörde mit dem Betreiber abgestimmten Maßnahmen zur Vermeidung einer Durchmischung von Bewohnern und Mitarbeitern wurden umgesetzt. Für wichtige Fragen hat das Kreis-Gesundheitsamt unter Tel. 02181/601-7777 eine Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 8 bis18 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen finden sich auf der Kreis-Homepage www.rhein-kreis-neuss.de/corona.(md/-av)

Zehn Erkrankte wieder genesen

Aktuell ist im Rhein-Kreis Neuss bei 179 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Unverändert drei Erkrankte sind an den Folgen der Infektion gestorben. Kreisweit sind zehn Personen bereits wieder von der Infektion genesen. Von den mit dem Virus infizierten Personen wohnen 39 in Neuss, 36 in Grevenbroich, 33 in Dormagen, 30 in Meerbusch, 20 in Kaarst, elf in Korschenbroich, acht in Jüchen und zwei in Rommerskirchen. 447 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 1.226 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. Für wichtige Fragen hat das Kreis-Gesundheitsamt unter Tel. 02181/601-7777 eine Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen finden sich auf der Kreis-Homepage www.rhein-kreis-neuss.de/corona.(md/-av)

Kontaktverbot auch in Dormagen

Die NRW-Landesregierung hat mit einem weitreichenden Kontaktverbot eine einheitliche Leitlinie für die Kommunen im Kampf gegen das Coronavirus vorgegeben. Dormagens Bürgermeister Erik Lierenfeld begrüßte den Schritt: „Es ist uns – das hat dieses Wochenende gezeigt – endlich gelungen, das öffentliche Leben spürbar herunterzufahren. Das war wichtig, weil es außer unserem eigenen Verhalten derzeit kein Gegenmittel gegen das Coronavirus gibt. Mit dem heute bekanntgegebenen Kontaktverbot gehen wir diesen Weg konsequent weiter.“ Zudem sei es wichtig, auf allen Ebenen möglichst geschlossen vorzugehen: „Nur so schaffen wir das erforderliche Vertrauen in der Bevölkerung“, so Lierenfeld weiter. Das von der Landesregierung verabschiedete Kontaktverbot wurde per Rechtsverordnung erlassen und tritt ab Montag, 23. März, in Kraft. Danach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen davon sind Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen sowie zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig. Zur Umsetzung der Rechtsverordnung sind die zuständigen Behörden gehalten, die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, auch mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei unterstützt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen. Neben dem weitreichenden individuellen Kontaktverbot hat die Landesregierung weitere Restriktionen beschlossen. Besuche sind grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Einrichtungsleitung soll Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (zum Beispiel auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten). Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen. Augenoptikern, Hörgeräteakustikern, orthopädischen Schuhmachern und anderen Handwerkern mit Geschäftslokal ist dort aber der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen verbundenen Waren untersagt; ausgenommen ist notwendiges Zubehör. Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern, Massagesalons), sind untersagt. Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden. Der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten bleibt zur Versorgung von Gewerbetreibenden und Handwerkern zulässig. Anderen Personen darf der Zutritt nur gestattet werden, wenn zum Schutz vor Infektionen geeignete Vorkehrungen getroffen sind (insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung von Mindestabständen und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal), unter diesen Voraussetzungen dürfen auch Floristen ihren Betrieb fortsetzen. Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen und anderen gastronomischen Einrichtungen ist untersagt. Die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf ist zulässig, wenn die zum Schutz vor Infektionen erforderlichen Abstände eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt. Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind. Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben. Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familien- und Freundeskreis.  Lierenfeld appelliert abermals an alle  Dormagener, „jetzt mitzuziehen. Das sind keine Handlungsempfehlungen, sondern verbindliche Regeln, nach denen wir jetzt alle mindestens in den nächsten zwei Wochen zu leben haben.“ Lierenfeld warb zudem dafür, sich über die Kanäle der Stadt Dormagen sowie „seriöse Medien, die ihr Handwerk verstehen“, zu informieren. Insbesondere über die sozialen Netzwerke kursierten immer wieder Gerüchte, Halbwahrheiten und bewusst gestreute fake news. „Wir als Stadt werden jedenfalls versuchen, Sie möglichst schnell, umfassend und transparent über alle neuen Entwicklungen zum Thema Coronavirus auf dem Laufenden zu halten.“ Außerdem appelliert der Bürgermeister an alle Mitbürger Falschmeldungen bei Polizei oder Ordnungsamt zu unterlassen: „Wir bekommen Anrufe über Versammlungen, zwei Minuten später treffen die Kollegen ein und es ist niemand dort. Das behindert uns in unserer Arbeit massiv!“(md/-av)

Erster Todesfall im Kreisgebiet

Aktuell ist im Rhein-Kreis Neuss bei 95 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Eine 88-jährige Frau mit Vorerkrankungen aus Neuss ist heute an den Folgen des Virus gestorben. Sie ist das erste Todesopfer aus dem Kreisgebiet. Kreisweit zwei Personen sind bereits wieder von der Infektion genesen. Von den mit dem Virus infizierten Personen wohnen 22 in Meerbusch, je 16 in Grevenbroich und Dormagen, 15 in Neuss, 13 in Kaarst, 7 in Korschenbroich sowie je 3 in Jüchen und Rommerskirchen. 326 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Kreisweit wurden aktuell noch 955 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, appelliert an die Bevölkerung, sich an Verhaltensregeln zu halten: „Ich rufe nochmals dringend auf: Es hängt jetzt von jedem einzelnen ab, dass Corona nicht zur Katastrophe wird. Verlassen Sie die Wohnung nur, wenn es dringend notwendig ist, etwa zum Einkaufen, zum Arztbesuch oder zur Arbeit. Halten Sie auch dort Abstand von zwei Metern zu anderen Menschen. Waschen Sie häufig die Hände, greifen Sie sich nicht ins Gesicht und essen Sie nicht ohne vorheriges Händewaschen. Beachten Sie die bekannten Hygienemaßnahmen. Nur so können wir erreichen, dass sich das Virus nicht wie bisher verbreitet. Ich habe keinerlei Verständnis dafür, dass sich heute noch Gruppen zum Feiern versammeln und die im Interesse der Allgemeinheit dringend notwendige Zurückhaltung fehlt.“ Für wichtige Fragen hat das Kreis-Gesundheitsamt unter Tel. 02181/601-7777 eine Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis  freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen finden sich online auf www.rhein-kreis-neuss.de/corona.

Bronze für Säbelteam

Das Herrensäbel-Quartett des Deutschen Fechter-Bundes (DFB) hat sich am vergangenen Sonntag für die Olympischen Sommerspiele in diesem Jahr in Tokio qualifiziert. Dem Team von Bundestrainer Vilmos Szabo reichte dazu Bronze beim Weltcup in Luxemburg. Beim Turnier, das eigentlich im italienischen Padua hätte stattfinden sollen und aufgrund des Corona-Virus nach Luxemburg verlegt worden war, setzte sich die deutsche Mannschaft im Auftaktgefecht souverän mit 45:32 gegen Georgien durch. Max Hartung, Matyas Szabo, Richard Hübers (alle Dormagen) und Björn Hübner-Fehrer (Werbach) kämpften zusammen nicht nur um die Olympia-Quali, sondern auch für ihren TSV-Teamkameraden Benedikt Wagner, der sich am Vortag im Einzelwettkampf schwer verletzt hatte und bereits am Sonntag in Köln operiert wurde. „Der Verlust von Benedikt wiegt natürlich schwer. Er hat einen Patellasehenabriss erlitten, die OP ist gut verlaufen, die Folgen für die nächsten Monate aber noch nicht abzusehen“, erklärte Olaf Kawald, Sportlicher Leiter Fechten beim TSV. Im Tableau der besten Acht schlug die deutsche Mannschaft das Quartett des Irans deutlich mit 45:28. Im Halbfinale unterlag das DFB-Team anschließend dem späteren Siegerteam aus Korea, das zuvor schon Deutschlands direkten Olympia-Konkurrenten Frankreich eliminiert hatte, mit 37:45. Das so wichtigen Gefecht um Platz drei gegen Ungarn entwickelte sich zu einer echten Nervenschlacht. Hübner-Fehrer war als Schlussfechter der deutschen Equipe gefragt, übernahm das Gefecht beim Stand von 40:39 und brachte es mit 45:44 hauchdünn – aber verdient – nach Hause. Damit sicherte sich das Team von Bundestrainer Vilmos Szabo den dritten Platz. „Was für ein toller Erfolg! Die Olympia-Quali war das große Ziel der Saison,  die Jungs haben Nerven aus Stahl bewiesen und dieses Ziel heute erreicht“, jubelte der Bundestrainer. Im Einzelwettbewerb konnte Matyas Szabo mit Platz 22 das beste Ergebnis für Deutschland holen. Die übrigen DFB-Fechter schieden für ihre Verhältnisse überraschend früh aus. (-oli/ra)

Geschichten aus dem Stadtbus

Den Stadtbus nutzen meist die Menschen, die keinen Führerschein haben, wie beispielsweise Schüler. Aber auch Senioren sind häufig Fahrgäste. Demnach müssten die Busfahrer vielen verschiedenen Menschen begegnen. Das kann Oma Hilde von nebenan sein, die entweder mit dem Fahrer oder mit dir als Fahrgast einen kurzen Plausch hält, oder aber auch eher unbequeme Menschen wie ein angetrunkener Alkoholiker. Doch muss der Busfahrer betrunkene Menschen wirklich mitnehmen? Gemäß Paragraph 22 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) besteht eine Beförderungspflicht im Straßenpersonenverkehr. Demnach ist der Unternehmer zur Beförderung regelmäßig verpflichtet. Doch geht von dem zu befördernden Fahrgast eine Bedrohung oder Gefährdung für die anderen Fahrgäste aus, darf der Betrunkene auch an der Haltestelle stehen gelassen werden. Leider hat dies ein Busfahrer in Dormagen nicht getan. So wurde ein älterer, sichtlich betrunkener Mann im Bus mitgenommen und zog durch wirres Gerede sämtliche Blicke auf sich. Ich war dabei. Der „Walk of Fame“ war es ganz bestimmt nicht.

Dann gibt es ja auch noch solche Personen, denen es nie schnell genug geht. Bedingt durch die Baustelle zwischen Zons und Stürzelberg entfallen in der Zollfeste gerade die Haltestellen „Kurfürstenstraße“ und „Nievenheimer Straße“. Dadurch entsteht eine zirka fünfminütige Wartezeit an der Haltestelle „Zollstraße“;  der Busfahrer nutzt die Zeit für eine Verschnaufspause und liest seine Zeitung. Dies passte einem jungen Mann offenbar nicht: Er beschwerte sich lautstark über die Wartezeit und das seiner Meinung nach „nicht angepasste Verhalten des Busfahrers“. Der Busfahrer forderte den Fahrgast daraufhin auf auszusteigen und den Weg zu Fuß fortzusetzen, wenn es ihm nicht schnell genug geht. Der junge Mann gab anschließend kleinlaut bei und blieb mucksmäuschenstill. Er wollte auf dem schnellsten Weg in die Innenstadt gelangen und das offensichtlich nicht zu Fuß.

Wie aus diesen Erlebnissen unschwer zu erkennen ist, erleben sowohl der Fahrgast als auch der Busfahrer Tag für Tag jede Menge. Busfahren ist im übertragenen Sinn so etwas wie eine Sozialstudie unserer Gesellschaft. Am schönsten sind doch immer die unerwarteten Begegnungen mit fremden Menschen. Wenn Oma Gisela von ihrer ersten Liebe schwärmt und Opa Herbert von seiner Zeit bei der Bundeswehr erzählt, dann ist das wie eine Zeitreise in die Vergangenheit, zumindest für meine Fahrzeit von 20 Minuten.

Nun sind Sie gefragt, liebe Leserinnen und Leser. Schicken Sie uns ihre spannenden Erlebnisse und besondere Geschichten, die Ihnen während einer Busfahrt im Stadtgebiet von Dormagen passiert sind – am besten per E-Mail an redaktion@schaufenster-online.de. Wir freuen uns auf Ihre bunten Beiträge, die wir hinterher ganz oder teilweise im „Schaufenster zum Sonntag“ veröffentlichen wollen. (Amelie Vallbracht)