Illegalen Müll zurückverfolgt

Im Landschaftsschutzgebiet in Gohr ist vergangene Woche eine erhebliche Menge wilden Mülls abgelagert worden. In mehreren Säcken waren Bauschutt, Dämmwolle, in Scheiben geschnittene Autoreifen sowie übliche Renovierungsmaterialien zu finden. Darunter entdeckten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes Teile, die eindeutig zur Identifizierung des Verursachers führten.  Dieser wurde kontaktiert und aufgefordert, seinen Müll unverzüglich wieder abzuholen und regelkonform zu entsorgen. Der Verursacher erschien wenig später. Ihm konnten mehrere Beweise vorgelegt werden. Es wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Das illegale Wegwerfen von Müll kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Ein Teil des wilden Mülls wurde vom Verursacher wieder mitgenommen, den Rest entsorgten die Technischen Betriebe Dormagen. Die Kosten dafür werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich immer nach der Art des Mülls beziehungsweise der Verunreinigung, des Ortes und der Menge. Generell gilt: Wer bereits geringfügige Mengen Abfall in ein Gewässer einbringt (zum Beispiel Picknickabfälle, Flaschen, Asche), muss mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro rechnen. Bei Waldbrandgefahren wie beispielsweise durch Feuermachen im Wald fällt ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro an. Das Entsorgen von Abfällen im Wald wird mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet, in Landschaftsschutzgebieten sogar bis zu 50.000 Euro. (md/-oli)