Flüchtlinge aus der Ukraine, die in Unterkünften der Stadt Dormagen leben, haben jetzt Gebührenbescheide für die Verpflegung und Unterbringung in den Notunterkünften rückwirkend für das Jahr 2022 erhalten. Da der Bund entschieden hat, dass ab dem 1. Juni 2022 die Jobcenter für die Unterstützung dieser Kriegsvertriebenen zuständig sind, kann nur auf diesem Weg eine Erstattung der weiterhin bei der Stadt entstehenden Kosten erreicht werden. Bürgermeister Erik Lierenfeld: „Wir wollen das Geld vom Jobcenter und damit letztlich vom Bund erhalten, nicht von den Schutzsuchenden. Es ist ein bürokratischer Akt, der zwingend in dieser Form erfolgen muss, um einen Anspruch geltend zu machen. Denn anspruchsberechtigt beim Jobcenter sind ausschließlich die schutzsuchenden Personen selbst und leider nicht die Kommunen.“
Derzeit entstehen monatlich Kosten in Höhe von 750 Euro pro Person allein nur für die Verpflegung und 800 Euro für die Unterbringung in den extra hergerichteten Unterkünften. Das sind bei aktuell rund 220 Bewohnern knapp vier Millionen Euro pro Jahr. Bisher sind hierfür noch keinerlei finanzielle Mittel an die Stadt Dormagen geflossen. Die von Bund und Land zur Verfügung gestellten Pauschalen sind längst aufgebraucht.
Die meisten Flüchtlinge beziehen seit Anfang des Jahres das neue „Bürgergeld“. Darin enthalten ist auch ein Anteil für die Verpflegung und den Strom. Beides erhalten die Flüchtlinge in den Unterkünften in vollem Umfang. Daher will die Stadt die Leistungen künftig vom Jobcenter direkt erhalten. Durch die Pauschale sind aber nur 20 Prozent der tatsächlichen Kosten gedeckt. Den aus Sicht der Stadt bestehenden weiteren Anspruch bis zur Höhe von 750 Euro will das Jobcenter dem Vernehmen nach nicht erstatten. Diesbezüglich muss noch die Sozialgerichtsbarkeit für eine Klärung sorgen. Aufgrund der Struktur der Unterkunftseinheiten ist derzeit nur eine Vollverpflegung mittels Caterer möglich.
Unstreitig ist der Erstattungsanspruch der Stadt für die Kosten der Unterbringung, die vom Jobcenter anerkannt werden. Um als Kommune diese Unterstützung vom Jobcenter zu erhalten, müssen die Bewohnenden der Einrichtungen aktuell Abtretungserklärungen unterzeichnen. „Der Gesetzgeber hat bei der Neufassung der Gesetze leider keine unbürokratische Lösung für die Menschen in Notunterkünften gefunden, deren Bedarfe sich deutlich von den Flüchtlingen unterscheiden, die mittlerweile eine eigene Wohnung gefunden haben oder Unterkunft bei Privaten“, führt der Erste Beigeordnete Robert Krumbein aus. „Die Gebührenbescheide haben bei vielen Bewohnern unserer Unterkünfte zu Verunsicherung und vielen Fragen geführt“, so Krumbein weiter. Die Stadt führe Informationsveranstaltungen durch, um alle Fragen zu beantworten und die Sorgen zu nehmen. Klar sei, so der Beigeordnete, dass die Stadt kein Geld von den Flüchtlingen zurückfordere. (md/-oli)