Haftbefehle zunächst wegen gefährlicher Körperverletzung
Nach den Schüssen auf einen 25-Jährigen Anfang Oktober 2017 vor einer Spielhalle in Oberbilk nahmen Spezialkräfte am frühen Dienstagmorgen zwei Tatverdächtige im Alter von 25 und 26 Jahren in Dormagen fest.
Im Zuge der Ermittlungen des zuständigen Kriminalkommissariats 11 in Düsseldorf verdichteten sich die Hinweise auf die beiden Männer, einen Mazedonier und einen Türken, aus Dormagen. Der Tatverdacht konnte insoweit erhärtet werden, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf am vergangenen Montag schließlich Haftbefehle zunächst wegen gefährlicher Körperverletzung erwirken konnte. In der darauffolgenden Nacht erfolgte dann der Zugriff in Wohnobjekten in der Innenstadt und in Horrem. Das Einfamilienhaus in der City wurde mit Hilfe von Sprengmitteln gewaltsam geöffnet. Dies hatte zur Folge, dass sowohl die Haus- als auch eine Nebentüre aus den Angeln flogen, Putz von den Wänden fiel und sogar ein Teil einer Attika eines Anbaus abriss. „Das war so gegen 3.30 Uhr. Ich war gerade im Flur, als die Haustür mit einem lauten Knall im Flur landete. Ich bin von der Wucht auf den Boden gelandet und wusste gar nicht, wie mir geschah“, berichtet der Bruder des Tatverdächtigen. Er ist immer noch geschockt, genau wie seine Mutter. In Horrem wurden keine Sprengmittel verwendet, sondern die Türe aufgerammt. Nach Aussage der Düsseldorfer Polizei hätten die Beschuldigten leichtere Verletzungen erlitten. „Ich weiß nicht, was leichte Verletzung heißt, aber das Kopfkissen meines Bruders war voller Blut“, so das Familienmitglied. Was genau passiert ist, konnte er nicht sagen, da er selber festgehalten wurde. Die Mutter des Beschuldigten hätte wegen gesundheitlicher Probleme vorsorglich in einem Krankenhaus behandelt werden müssen. „Wir leben wirklich in schweren Zeiten. Nach unserer Erkenntnislage mussten wir davon ausgehen, dass möglicherweise Schusswaffen im Gebrauch sind. Daher waren wir stark besetzt und sind auch robust und konsequent vorgegangen“, erklärte André Hartwich, Pressesprecher der Düsseldorfer Polizei die Vorgehensweise. Es gehe schließlich um gefährliche Körperverletzung. Dem damaligen Opfer, einem Mazedonier, sei mehrfach in die unteren Extremitäten geschossen worden, so Hartwich. -Andrea Lemke
SCHAUFENSTER-Artikel vom 27. Januar 2018