Der Rhein-Kreis Neuss und die ihm angehörenden acht Kommunen bewerben sich beim Land NRW als Modelregion, um analog zum Tübinger Vorbild selber Öffnungen aus dem Lockdown herbeizuführen. Das Motto: „Öffnen mit Sicherheit“.
Das Kreisgesundheitsamt will in Zukunft die Luca-App zur digitalen Kontaktnachverfolgung nutzen und als NRW-Modellkommune zunächst bis August testen. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke: „Die App hilft die Kontaktnachverfolgung für das Gesundheitsamt noch zu verfeinern und ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern leichter, bei Lockerungen des Corona-Lockdowns geöffnete Geschäfte, Gastronomiebetriebe oder Veranstaltungen wieder aufsuchen zu können.“ Die App vereinfache nicht nur die Registrierung durch Abfotografieren eines Barcodes mit der Handykamera, sondern erleichtere im Fall einer Infektion mit dem Corona-Virus auch die Kontaktnachverfolgung für das Gesundheitsamt. Trotzdem will der Kreis grundsätzlich auch für andere Gästelisten- und Check-in-Anbieter und deren am Markt erprobten App-Lösungen offen bleiben. „Für das Kreisgesundheitsamt kommt es nicht darauf an, wer die verschlüsselten Daten überträgt, sondern vielmehr auf die Qualität der Daten und die nahtlose Anbindung an das SORMAS-Fachverfahren“, so Petrauschke. Die technischen Voraussetzungen für den Einsatz der Luca-App hat die Stabstelle Digitalisierung des Kreises bereits in kürzester Zeit eingerichtet. Die Luca-App ist für die Nutzer wie auch für die teilnehmenden Betriebe kostenfrei und kann in allen gängigen App-Stores heruntergeladen oder alternativ ohne Installation über einen mobilen Browser genutzt werden.
Zusammen mit den kreisangehörigen Kommunen – darunter die Stadt Dormagen und die Gemeinde Rommerskirchen – hat sich der Kreis beim Land NRW als „Corona-Options-Kommune“ für Öffnungen im öffentlichen Leben beworben. Angelehnt an das Tübinger Modellprojekt wollen die Kommunen auf Basis einer umfassenden Test-Strategie weitere Öffnungsperspektiven ermöglichen. Geplant ist, die bereits vorhandenen Kapazitäten mit derzeit 171 Teststellen im Kreisgebiet noch einmal deutlich auszuweiten. Ziel ist es, das Projekt bereits nach Ostern, am 6. April, zu starten. Zunächst sollen der komplette Einzelhandel sowie körpernahen Dienstleistungen per Terminvergabe geöffnet werden. Auch im Sport- und Kulturbereich soll es Lockerungen geben. Zwingende Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bereits geimpfte Bürger benötigen bei Vorlage ihres Impfausweises kein negatives Testergebnis. Nach einer zehntägigen Erprobungsphase sollen bei einem positiven Zwischenfazit weitere Öffnungsschritte wie die Öffnung der Gastronomiebetriebe folgen. (md/-oli)