Heute hat das Land NRW seine neue Corona-Schutzverordnung erlassen. Veränderungen gibt es in Dormagen ab Montag, 8. März, beim Einzelhandel, Sport sowie im Freizeit- und Kulturbereich. Es folgt ein Überblick über die Regelungen für Dormagen.
Dienstleistungen und Einzelhandel: Je nach Inzidenzwert im Rhein-Kreis Neuss können ab Montag unter Hygiene- und teilweise Testauflagen, die zurzeit noch vom Land NRW erarbeitet werden, sowie der Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen, wieder Geschäfte und Dienstleister öffnen. Bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 darf der Einzelhandel mit festen Einkaufsterminen öffnen („Click and meet“). Dieses Konzept sieht vor, dass der Kunde nach Anmeldung in einem bestimmten Zeitraum einkaufen darf. Liegt der Wert stabil unter 50, prüft der Rhein-Kreis Neuss in Abstimmung mit dem Land NRW weitere Lockerungen. Unabhängig vom Inzidenzwert sind ab dem 8. März Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sowie Fahrschulen und „körpernahe Dienstleistungen“ wieder geöffnet.
Bildungseinrichtungen: Die Stadtbibliothek plant, ab Dienstag, 9. März, wieder unter den bereits vorgenannten Hygiene- und Abstandsregelungen zu öffnen. Auch die Musikschule plant, Unterricht wieder in erweitertem Umfang anzubieten. So ist vorgesehen, Musikunterricht in Präsenz für Gruppen von höchstens fünf Schülern wieder zuzulassen. Die Volkshochschule bleibt vorerst weiterhin geschlossen.
Tannenbusch: Der Tierpark im Tannenbusch öffnet ab Montag wieder. Der Besuch ist zeitlich auf zwei Stunden begrenzt und ebenfalls ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung möglich. Die Buchung eines Tickets ist online auf https://www.eventbrite.de/e/ticket-fur-tannenbusch-tickets-103311062168 möglich.
Sport: Da der Inzidenzwert derzeit zwischen 50 und 100 liegt, ist Sport unter freiem Himmel mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt. Es ist ein Mindestabstand von fünf Metern zwischen den einzelnen Sportlern beziehungsweise Sportlergruppen einzuhalten. Der Skatepark und Dirt-Park sind ab Montag wieder geöffnet. Dort gelten ebenfalls die vorgenannten Abstandsregelungen.
Schulen: Der Unterricht für Schüler aller Grundschulen findet weiter im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht statt. Ab Montag, 15. März, kehren Schüler aller Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I sowie die Schüler der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe wieder in einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell zurück.
Kontaktbeschränkungen: Die privaten Kontaktbeschränkungen werden gelockert. So dürfen sich ab dem 8. März wieder zwei Haushalte mit jeweils bis zu fünf Personen treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht dazuzählen. Paare gelten unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand. Partys und Feiern bleiben überall untersagt.
Maskenpflicht: Die Maskenpflicht in Zons an den Wochenenden und an den beiden Bahnhöfen wird bis zum 28. März verlängert. Im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften gilt die Maskenpflicht ab einer Entfernung von zehn Metern zum Eingang des Geschäfts, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen. Kinder unter 14 Jahren, die aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, dürfen nach wie vor eine Alltagsmaske tragen. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Arztpraxen, Friseur- und Kosmetikbetrieben sowie in außerschulischen Bildungseinrichtungen und in Verwaltungsgebäuden sind medizinische Masken zu tragen. Beim Besuch der Wochenmärkte ist mindestens eine Alltagsmaske zu nutzen. Auf Spielplätzen, wo sich zuletzt immer wieder Eltern und Kinder zum Teil ohne Maske aufhielten, ist es unabdingbar, eine Maske zu tragen. Hier sind Kinder im Alter von unter sechs Jahren von der Maskenpflicht ausgenommen. (md/-oli)