Mit der neuen Corona-Schutzverordnung NRW, die heute in Kraft getreten ist, gehen weitreichende Änderungen einher. Für den Zutritt zu Versammlungen in Innenräumen, Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, Kongressen und Sitzungen kommunaler Gremien gilt nun die 3G-Regel. Dies gilt ebenso für Beerdigungen, Friseurbesuche, nicht-touristische Übernachtungen, in Bussen und Bahnen. Bei standesamtlichen Trauungen benötigen nicht geimpfte Personen in Dormagen einen gültigen PCR-Test. Geimpfte und genesene Personen, die an Trauungen teilnehmen, müssen außerdem einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) vorlegen.
Für den gesamten Freizeitbereich gilt die 2G-Regel. Dies bedeutet, dass ausschließlich Genesene und Geimpfte Museen, Ausstellungen, Konzerte, Theater, Kinos, Tierparks, Restaurants, Schwimmbäder und Weihnachtsmärkte sowie Volksfeste besuchen dürfen. Für den Besuch des Stadtbads „Sammys“, des Kulturhauses sowie des Tannenbuschs und der Musikschule gilt ebenfalls der 2G-Regel. Die Präsenzangebote der VHS in Dormagen und die Nutzung der Stadtbibliothek sind ebenfalls nur unter Beachtung der 2G-Regel möglich. Davon ausgenommen sind berufliche oder berufsbezogene Bildungsangebote der VHS sowie die kontaktlose Ausleihe von Medien in der Stadtbibliothek. Auch der Sportbereich ist von der 2G-Regelung betroffen. Dies gilt für die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf, in und außerhalb von Sportstätten sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen. Weiterhin sind touristische Übernachtungen und die Inanspruchnahme körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseur-Besuche fortan nur noch genesenen und geimpften Personen vorbehalten.
Auch auf dem Dormagener „Weihnachtstreff“, der am Freitag, 26. November, öffnet, gilt die 2G-Regel. Die Einhaltung der Regel wird stichprobenhaft kontrolliert. Zur Kontrolle der Impfzertifikate wird die CovPassCheck-App eingesetzt. Eine Umzäunung des Weihnachtstreffs ist nicht vorgesehen. Es wird empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen. Das Passieren der Kölner Straße ist auch für nicht geimpfte Personen jederzeit möglich.
Wichtig: Kinder im Alter bis einschließlich 15 Jahre sind von der 2G-Regelung in allen Bereichen ausgenommen!
Zusätzlich verschärft sind die Regelungen bei Karnevalsveranstaltungen oder vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen, in Clubs, Diskotheken, bei Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz (zum Beispiel Hochzeitsfeiern oder Geburtstagsfeiern) sowie in Bordellen und ähnlichen Einrichtungen. Geimpfte und Genesene benötigen für den Zutritt zusätzlich einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder gültigen PCR-Test. Personen, die nicht geimpft sind, haben keinen Zutritt. Der Nachweis über eine Genesung, vollständige Impfung oder Testung ist generell nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweises gültig. (-oli/md)