Das Land Nordrhein-Westfalen hat in seinem heutigen Impferlass mitgeteilt, dass im Rahmen der Impfangebote der Kreise und kreisfreien Städte Auffrischungsimpfungen für Personen angeboten werden können, bei denen die Grundimmunisierung mindestens drei Monate zurückliegt. Die Koordinierende Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss setzt dies ab sofort im Impfzentrum und bei allen mobilen Impfangeboten um. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist weiterhin ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig. (md/-oli)